Ist es nochmal wenn man als 14 jähriger femboy auf ü30 steht?

3 Antworten

Tu, was Du von Herzen tun möchtest und dich glücklich macht, und lass sein, wovor dein Bauchgefühl warnt und was dich unglücklich macht.

DAS ist für jeden "normal", selbst wenn die daraus resultierenden Entscheidungen und Handlungen total unterschiedliche sind.

Du bist 14, kein Kind mehr, schon gar kein kleines Kind, und infolge ist es deine Entscheidung, mit der Du leben musst.

Handle mit Bedacht, und ich wünsche viel Spaß. ;-)

Das kannst du gern tun. Wenn du vernünftig bist, versuchst du aber nicht, einen Ü30 zum Sex zu bringen. Das bringt ihn ziemlich direkt in den Knast. Es ist zwar wahr, dass du ab 14 mit jedem anderen Mann über 14 Sex haben darfst, solange ihr beide damit einverstanden seid. Für dich gilt aber dennoch ein besonderer Schutz, bis du volljährig bist. Das bedeutet, dass du auch nach dem Sex dein Einverständnis für die sexuellen Handlungen zurückziehen kannst. Dann muss sich jeder über 18 mit dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen anfreunden. Willst du das?


Libertinaerer  07.08.2024, 11:04
Das bedeutet, dass du auch nach dem Sex dein Einverständnis für die sexuellen Handlungen zurückziehen kannst. Dann muss sich jeder über 18 mit dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen anfreunden. Willst du das?

Was ist DAS denn für eine, ähm, "merkwürdige" Aussage? Also rein grundsätzlich: Wenn ich etwas nicht will, warum sollte ich es dann tun? LOL

Davon abgesehen ist sie ohnehin falsch.

Das bringt ihn ziemlich direkt in den Knast.

Nein.

Es ist zwar wahr, dass du ab 14 mit jedem anderen Mann über 14 Sex haben darfst

Das ist nicht der Punkt. Der Punkt ist: Der Ü30 darf!

Für dich gilt aber dennoch ein besonderer Schutz, bis du volljährig bist.

Lass mich raten: Im Internet gelesen und nicht verstanden.

Kommt vor, macht es aber nicht relevanter.

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DanielJames  07.08.2024, 11:16
@Libertinaerer

Lass mich dir sagen: Im Schöffenprozess Schöffe gewesen: Eine 15jährige hat in der Nacht zum 18. Geburtstag ihres Freundes, diesen einmal über sich rüberrutschen lassen. (Du weißt, was ich damit genau meine.) Danach hat sie ihn als Volljährigen wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen angezeigt. Es kam zum Prozess. Der Richter hat uns bei der Urteilsfindung die Rechtslage dargelegt und die Paragrafen gezeigt. Nur weil auch er nicht daran glaubte, dass sie ihn so gar nicht freiwillig in ihr Bett gelassen hatte, blieb es bei einer Bewährungsstrafe mit Sozialstunden und der Zahlung an eine gemeinnützige Organisation.

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Libertinaerer  07.08.2024, 11:40
@DanielJames
Lass mich dir sagen: Im Schöffenprozess Schöffe gewesen

... und offenbar im Tiefschlaf geduselt und/oder nichts, aber auch gar nichts verstanden/falsch in Erinnerung.

Oder schlicht nicht die Wahrheit geschrieben.

Such dir was aus.

Eine 15jährige hat in der Nacht zum 18. Geburtstag ihres Freundes, diesen einmal über sich rüberrutschen lassen. (Du weißt, was ich damit genau meine.)

Nein, weiß ich nicht.

Klingt nach einer Formulierung von sexuelle Gestörten.

Danach hat sie ihn als Volljährigen wegen Vergewaltigung angezeigt.

Also gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Es gab keine Vergewaltigung, dann hat sie sich strafbar gemacht wg. Vortäuschens einer Straftat (§ 154d StGB).
  2. Es gab eine Vergewaltigung, dann hat er sich strafbar gemacht (§ 177 StGB).

Beides hat nichts, aber auch absolut rein gar nichts mit dem Alter der Beteiligten zu tun. Weder ihrem, noch seinem. Die Rechtslage wäre bei z.B. 35 & 38 EXAKT dieselbe.

Nur weil auch er nicht daran glaubte, dass sie ihn so gar nicht freiwillig in ihr Bett gelassen hatte, blieb es bei einer Bewährungsstrafe mit Sozialstunden und der Zahlung an eine gemeinnützige Organisation.

Also entweder hat das Gericht ihr geglaubt, oder eben nicht.

Offensichtlich ist ersteres der Fall, aber da ein 18-Jähriger gemeinhin nach Jugend- und nicht nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird, gibt es bei der Strafzumessung natürlich einen extrem großen Spielraum.

Was bleibt als Fazit?

Es gibt kein Gesetz, das 18-Jährigen einvernehmlichen Sex mit 15-Jährigen verbietet (oder z.B. 38-Jährigen mit 14-Jährigen). Wenn Du eines zu kennen glaubst, dann steht es dir frei, es hier zu zitieren, anstatt zu dummschwätzen.

Weiteres Fazit: Es gibt aber auch unfähige/unerfahrene Amtsrichter ... und Schöffen.

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DanielJames  07.08.2024, 14:40
@Libertinaerer

Kurzes Fazit für Ignoranten: So etwas verhandelt kein Amtsrichter, sondern ein Strafrichter am Schöffengericht.

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Libertinaerer  07.08.2024, 14:45
@DanielJames

Kurzes Fazit für Ignoranten: Das Schöffengericht ist in Deutschland ein Spruchkörper des Amtsgerichts.

Weiteres kurzes Fazit für Ignoranten: Du behauptest in mehreren Posts, 23 zu sein. Das Mindestalter für Schöffen beträgt 25.

Letzte kurze Wiederholung für Ignoranten: "Es gibt kein Gesetz, das 18-Jährigen einvernehmlichen Sex mit 15-Jährigen verbietet (oder z.B. 38-Jährigen mit 14-Jährigen). Wenn Du eines zu kennen glaubst, dann steht es dir frei, es hier zu zitieren, anstatt zu dummschwätzen."

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Hi bin w13 und stehe auch immer auf ü30 jährige keine Ahnung warum aber wollte dir nur mal so sagen bist nicht alleine


NilabZD 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 02:05

Dankeee

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