Ist das *schnitzen* von un-oder leichtgeschäften holzwaffen legal? Ist es dann auch der Öffentlichkeit erlaubt?
Ich arbeite an einer kusarigama. Ich muss nurnoch edelstahlketten ranmachen und meine klinge schärfen(klinge ist aus holz) . Ich würde es für Experimente und so benutzen. Wenn es aber geschärft illegal ist würde ich es ungeschärft lassen. Es kann aber sein das es zb bei ein butterfly messer auch ungeschärft illegal ist (je nach land soweit ich weiß). Also kurzgefasst, darf ich eine holzwaffe in der Öffentlichkeit besitzen?
2 Antworten
Ich hab selbst auch gerne Waffen aus Holz nachgebaut, Schwerter, Äxte und so und alle hatten eine "Klinge", wie du sie wohl überlegst zu machen. Ich denke aber, das du mit dieser "Klinge" niemanden Schneiden kannst, ist alles ok, wenn du es aber silbern anstreichst und es von weitem wie eine geschärft Klinge aus Stahl aussehen könnte, dann könnte es Probleme geben. Genau genommen ist es ja nur ein Stück Holz das eine Waffe imitiert, ich würde es tun.
Eine messer mit Klinge aus holz darfst du besitzen auch wenn sie geschärft ist du darfst sie aber nicht mit dir führen das heißt du musst dieses messer zu hause lassen.