Ist es kinderpronografi?

2 Antworten

Ist es kinderpronografi?

Nein, Motiv ist kein Kind = keine Kinderpornografie.

Wenn es also ein pornografisches Bild war (ist etwas anderes als ein Nacktbild), dann ...

ich mach mir grade Sorgen mache das es kinderpronografi(jugendpronografi)ist

... Jugendpornografie.

Die ist allerdings, im Gegensatz zur KiPo, nicht absolut verboten, sondern "nur" (stark) beschränkt.

Wäre es ein reales Bild einer echten Jugendliche, dann wäre nicht nur die Verbreitung im Internet strafbar, sondern auch das Abrufen bzw. der Besitz. Letzteres wäre nur erlaubt mit Einwilligung der dargestellten jugendlichen Person zum persönlichen Gebrauch.

Allerdings ist es ja wohl kein reales Bild, sondern ein durch KI erstelltes bzw. besser "verändertes":

auf dem Bild war eine Mädchen die war glaube ich 15 glaub man kennt sie in denn sozialen Medien sie war nackt aber von so einer Ki gemacht worden was ist das genau ?

Das nennt man "Deepfake" und ist aktuell rechtlich noch nicht erfasst (also: Regelungslücke - echte Bilder, Stichwort: "Rachepornos", sind gem. § 201a StG bereits verboten - unabhängig vom Alter).

Allerdings gibt es bereits Bestrebungen, diese Gesetzeslücke zu schließen. Mutmaßlich wird es also demnächst einen § 201b StGB geben, der die bisherigen "Rachepornos" um "Deepfakes" ergänzt.

Ansonsten gilt auch bei "Deepfakes" das "Recht am eigenen Bild", denn das Gesicht wird ja im Prinzip unverändert übernommen. Der Sinn eines "Deepfakes" ist es ja, eine nackte/pornografische Darstellung einer (mehr oder weniger) bekannten, real existierenden Person zu erhalten ...

... das ist also etwas grundlegend anderes als KI-Pornografie, wo Bilder von real nicht existierenden Menschen erfunden werden, die entsprechend auch keine Persönlichkeitsrechte haben (jetzt mal die grundlegende Problematik außen vor gelassen, dass die KI mit Bildern realer Menschen trainiert wurde).

Auch ki generierte Jugendpornografie ist Jugendpornografie.

Allerdings ist der Besitz bei 'Wirklichkeitsnaher" Jugendpornografie nicht verboten(Verbreitung schon), bei Wirklichkeitsnaher Kinderpornografie, also unter 14, ist der besitz bereits verboten.

Siehe

§ 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
[...]
2. es unternimmt, einer anderen Person einen jugendpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zugänglich zu machen oder den Besitz daran zu verschaffen,
[...]
(3) Wer es unternimmt, einen jugendpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, abzurufen oder sich den Besitz an einem solchen Inhalt zu verschaffen, oder wer einen solchen Inhalt besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
[Hier nur tatsächliches geschehen, was ja ai generiertes nicht ist]

Und bei Kinderpornografie

§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte
[...]
(3) Wer es unternimmt, einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, abzurufen oder sich den Besitz an einem solchen Inhalt zu verschaffen oder wer einen solchen Inhalt besitzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Wichtiger unterschied also ob Kinderpornographie oder Jugendpornografie. Wenn sie aussieht wie 15 macht sich nur der Anbieter strafbar, wenn sie aussieht wie 13 auch die Nutzer.