Ist es erlaubt , Fake Klamotten z.b gucci oder Louis vuitton aus dem Ausland online zu bestellen für den eigenen Verbrauch? Oder ist es strafbar?
4 Antworten
Der besitz gefälschter Markenware ist nicht strafbar. Wohl aber der Handel damit. Das schließt auch den Erwerb ein. Und hier kommen wir in eine Grauzone! Reist du hier ein und hast ein oder zwei paar Schuhe, ein paar Klamotten oder eine Handtasche im Gepäck, geht der Zoll in der Regel davon aus, dass du es als Urlaubssovinier erworben hast und nicht vor, dich damit zu bereichern, in dem du es in Deutschland weiter verkaufst, man wird es dir also duchgehen lassen.
Auf dem Postweg ist es was anderes. da wird nicht differenziert. Wenn sie die Ware finden, bist du fällig. Wie hoch die Strafe ausfällt und ob es überhaupt verfolgt wird, das hängt dann auch immer vom Umfang ab, und auch mit davon wie der Inhaber der Marke entscheidet. Auf jeden Fall bist du das Geld los und hast auch keinen Rechtsanspruch auf Herausgabe der Ware oder rückgabe des Geldes. Egal von wem.
Die Ware wird bei der Einfuhr vom Zoll geprüft.
Und wenn sich die Artikel dann als Fälschung herausstellen sollten, dann werden sie auf Deine Kosten vernichtet, Du hast keinerlei Käuferschutz und Du bekommst u.U. noch teure Post vom Rechteinhaber.
Kann drei- bis vierstellig werden.
Wenn Dir das alles nix ausmacht und Du diese Risiken eingehen willst: Nur zu.
Das ist falsch, der Zoll prüft fragwürdige Waren grundsätzlich auf Echtheit.
Solange du nur für den Eigengebrauch bestellst ist es nicht strafbar, ausser du bestellst solche Mengen das es naheliegend ist das du damit handeln möchtest.
Bei kleinen Mengen für den Eigengebrauch bleibt aber das Riskio das es der Zoll beschlagnahmt und vernichtet, und der Shop trotzdem das Geld nicht mehr erstattet.
Es kommt drauf an ob der Rechteinhaber beim Zoll einen Antrag gestellt hat die Einfuhr zu verbieten.
Es wird aber nur dann vom Zoll geprüft, wenn der Rechtinhaber dies auch beantragt.