Ist es eigentlich eine Straftat jemanden anzubrüllen, soweit mit diese Person nicht beleidigt?

2 Antworten

Nötigung (§ 240 StGB): Wenn das Anbrüllen als Drohung oder Gewalt interpretiert wird und die Person zu einem bestimmten Verhalten zwingt.

Körperverletzung (§ 223 StGB): Wenn das Anbrüllen gesundheitliche Beeinträchtigungen wie psychischen Stress verursacht.

Ruhestörung und Belästigung der Allgemeinheit (§ 118 OWiG): Wenn das Anbrüllen in der Öffentlichkeit oder in einem Wohngebiet erfolgt.

Hausfriedensbruch (§ 123 StGB): Wenn das Anbrüllen in einer privaten Wohnung oder einem geschlossenen Raum gegen den Willen des Hausherrn stattfindet.

Würde mir jetzt nichts einfallen.