Ist es eigentlich eine Straftat jemanden anzubrüllen, soweit mit diese Person nicht beleidigt?
2 Antworten
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Nötigung (§ 240 StGB): Wenn das Anbrüllen als Drohung oder Gewalt interpretiert wird und die Person zu einem bestimmten Verhalten zwingt.
Körperverletzung (§ 223 StGB): Wenn das Anbrüllen gesundheitliche Beeinträchtigungen wie psychischen Stress verursacht.
Ruhestörung und Belästigung der Allgemeinheit (§ 118 OWiG): Wenn das Anbrüllen in der Öffentlichkeit oder in einem Wohngebiet erfolgt.
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB): Wenn das Anbrüllen in einer privaten Wohnung oder einem geschlossenen Raum gegen den Willen des Hausherrn stattfindet.
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Würde mir jetzt nichts einfallen.