Ist es berechtigt , wenn jemand etwas kaputt macht , dass er die Kosten der Schaden übernimmt?

16 Antworten

Ein paar mehr Informationen wären schon hilfreich ...

Was wurde kaputtgemacht, wem gehört es und von wem wurde der Schaden verursacht ? Weigert derjenige sich, den Schaden zu übernehmen, oder bestreitet er, den Schaden überhaupt verursacht zu haben ? Kann man beweisen, belegen, dass der Schaden von von dieser Person verursacht wurde ? Gibt es Belege für den Wert des beschädigten Gegenstandes, Rechnung z.B. ?

Entweder zahlt er selber, oder meldet es der Haftpflichtversicherung, wenn er eine hat, oder es läuft auf einen Rechtsstreit hinaus...

Wer sollte denn sonst für den Schaden aufkommen sollen, als derjenige der ihn auch verursacht hat ?

Dafür gibt es die private Haftpflichtversicherung, ein absolutes Muss.

Ja klar muss der Verursacher für den Schaden aufkommen, das Selbstverständlichste auf der Welt. Dafür gibt es Haftpflichtversicherungen, die dann dafür einspringen,(vorausgesetzt, der Schaden wurde nicht vorsätzlich und nicht innerhalb der Familie verursacht)

Das ist so pauschal nicht zu beantworten. Wenn jemand ein altes Gerät ausleiht und benutzt, dass schon stark verschlissen ist, und es geht dabei kaputt, dann ist er ja nicht Schuld. Trotzdem hat man als Ausleiher dann so eine Art moralische Verpflichtung, bei der Wiederherstellung zumindest mitzuhelfen.

Ansonsten gilt natürlich immer: fügst Du jemandem einen Schaden zu, bist Du verpflichtet, diesen wieder gut zu machen.

Ja, das ist die gesetzliche Regelung hier.