Ist eine halbe Erneuerung einer Einfahrt rechtens in einer Eigentümergemeinschaft?

1 Antwort

Das heißt, man würde nur die linke oder nur die rechte Hälfte der Einfahrt erneuern? Oder man fängt an, die Einfahrt zu erneuern, lässt die Arbeit aber liegen, wenn sie halb getan ist?

Rechtens wäre das denke ich schon. Die Frage ist nur, ob sich die Eigentümer:innengemeinschaft auf so einen halbherzigen Vorschlag einigen kann.