Ist eine beglaubigte Kopie gleichwertig?

11 Antworten

Nein.

Aber beglaubigte Kopien sollte man immer dabei haben wenn man die Originale vorlegt.

Es wird auch von Uni zu Uni völlig verschieden gehandhabt. Wenn das Original verlangt wird muss man es nur vorlegen. Eine Zweitausfertigung ist keinesfalls nötig weil man das original immer wieder mit bekommt.

Das sind aber nur die kleinen Probleme. Einfach gelassen sehen.

Übrigens machen die Krankenkassen meist beglaubigte kopien (auch mal 10 Stück) kostenlos.

Eine notarielle beglaubigte Kopie müsste auch gehen 

Eine beglaubigte Kopie entspricht juristisch inhaltlich dem Originaldokument.

Kommentar:

Ich denke, das hängt damit zusammen, dass bei einer Beglaubigung, die auch ein Notar oder Pfarrer vornehmen darf, lediglich bescheinigt wird, dass die Kopie mit dem Original "übereinstimmt". Die Beglaubigung sagt nichts darüber aus, ob das Original, von dem diese Kopie stammt, "echt" ist. Es könnte auch ein "gefälschtes" Original sein.

Aus diesem Grunde gibt es eine Apostille, eine Bescheinigung der Echtheit. Das dürfen nur wenige Personen ausstellen. Im Kultusbereich des Landes Hessen müssen diese Personen die Echtheit eines Zertifikats ihres Bereiches erkennen können.

Die Namen dieser Personen sind bei den RP´s hinterlegt und nur diese Personen sind befugt dazu.

Ich könnte mir vorstellen, dass diese Regelung auch auf andere Ressorts zutrifft und auch auf andere Bundesländer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit vielen Jahren in der Bildungsverwaltung

mcfrag0815  29.10.2024, 22:12
Auch wenn es Leichenfledderei ist... eine Apostille ist NICHT die Beglaubigung der Echtheit eines Dokumentes. Gemäß dem Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 beinhaltet die Apostille nach Artikel 3 des Übereinkommes nur die Bestätigung der Echtheit der Unterschrift, der Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat, und gegebenenfalls der Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist. Es entfällt nur der letzte, im Legalisationsverfahren notwendige Schritt der Legalisation durch das Konsulat oder der Botschaft des Bestimmungslandes. Weder wertet eine Apostille eine Urkunde auf oder verleiht ihr mehr beweiskraft. Es handelt sich ausschließlich um ein Beglaubigungsverfahren zur Verwendung von Urkunden in einem anderen als dem Herkunftsstaat. Und dies auch nur dann, sofern der Bestimmungsstaat der Urkunde dem Übereinkommen beigetreten ist.

Es gilt folgende Grundregel: Ein Orginalzeugnis gibt man niemals aus der Hand ! Man legt es höchstens vor.


Kuhlmann26  18.08.2016, 16:14

Und genau darum geht es.

ich soll demnächst das "Original des Abiturzeugnisses" vorlegen.

Joshua18  18.08.2016, 17:12
@Kuhlmann26

Na ja, ist ja ok. Es müsstest irgend ein Weg gefunden werden, solche Dokumente fälschungssicher zu machen, am besten eine zentrale Registrierung mit Code No., dann würde für öffentliche Institutionen schon eine einfache Kopie reichen.

Schliesslich kann doch heutzutage jeder Trottel z.B. mit Photoshop und irgendeiner aktuellen Abitur-Kopie, sich mit etwas Mühe ein Abiturzeugnis basteln. Das lässt er sich anschliessend auch noch von seinem Pfarramt beglaubigen, nach dem Motto: "Dein Glaube hat dir geholfen !".

P.S. Sorry, für die Polemik ! Spass muss bei dem Wetter sein.