Ist eine Änderung im notariell beglaubigten Kaufvertrag möglich?

6 Antworten

Das wurde eine Woche später gemeinsam nachgeholt beim Notar.

dort haben alle unterschrieben, damit ist das Haus verkauft


Sandmann1968 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 17:32

Danke für die Antwort.

Meine Frage war:

Ob meine Schwester dazu gefragt werden musste? Oder kann der Notar ohne Nachfragen den Text so verfassen?

Das ist soweit in Ordnung. Wenn eine Partei nicht zur Unterzeichnung erscheinen kann, dann fungiert eine andere Person (hier die Schwester) als vollmachtsloser Vertreter. Das ist das rechtliche Konstrukt, dass die beiden Käufer den Kaufvertrag nachgenehmigen können, also zu einem späteren Zeitpunkt unterschreiben können.

Am Inhalt des KV ändert sich nichts. Es gilt das, was Ihr unterschrieben habt

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Sandmann1968 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 17:27

Danke für die Antwort. Hätte denn meine Schwester dazu vom Notar gefragt werden müssen?

GGImmo  01.09.2024, 11:45
@Sandmann1968

Eigentlich wäre es zumindest guter Stil gewesen, wenn sie gefragt worden wäre und auch eine Erklärung erhalten hätte.

Ich verstehe die Frage nicht ganz. Es wurde bei Beurkundung gleichzeitig für die Käufer als Vertreter ohne Vertretungsmacht gehandelt. Der Vertrag wird wirksam, wenn die Käufer ihn genehmigen.

Etwas dubios ist, dass einer der Käufer dabei offenbar daneben saß. Das ist sehr unüblich und würde ich als Notar niemals machen.


Sandmann1968 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 18:23

Die Ehefrau war verhindert an dem Tag

Ronox  31.08.2024, 18:31
@Sandmann1968

Ja, aber der Ehemann war anwesend als Mitkäufer. Ein Notar soll darauf hinwirken, dass die Erklärungen der Parteien persönlich abgegeben werden. Sitzt nun der Mitkäufer daneben, gibt es keinen Grund, für diesen einen vollmachtslosen Vertreter (und das auch noch in Form des Verkäufers) handeln zu lassen.

Ist eine Änderung im notariell beglaubigten Kaufvertrag möglich?

Sollte gehen. Jedoch aufwändig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Ja, das ist in Ordnung. Die Frau vom Käufer muss dann noch bei einem beliebigen Notar eine Genehmigungserklärung abgeben.