Ist eine Änderung im notariell beglaubigten Kaufvertrag möglich?
Wir vier Geschwister - eine Erbengemeinschaft - Verkäufer unseres Elternhauses haben vergangene Woche beim Notar einen Kaufvertrag unterschrieben. Die Käufer - ein Ehepaar - konnten nicht Beide vor Ort sein. Das heisst nur der Ehemann sass bei der Vorlesung des Kaufvertrages mit im Raum und hat auch noch nicht unterschrieben. Das wurde eine Woche später gemeinsam nachgeholt beim Notar. Wir hatten 3 Tage vor Unterschrift einen Entwurf vom Kaufvertrag per mail erhalten. Durch eine Termin Überschneidung konnte am Tag der Beurkundung nur wir als Verkäufer unterschreiben.
Meine Frage ist: Im jetzt beglaubigten Kaufvertrag steht bei meiner Schwester:
Sie handelt im eigenem Namen
und im Namen der Verkäufer. Dort steht: Nicht im eigenem Namen, sondern als Vertreterin ohne Vertretungsmacht, sich die Genehmigung in der erforderlichen Form vorbehaltend, für die Käufer.
Für uns ist das jetzt eine nachträgliche Änderung. Es ist uns auch nicht expliziert erkärt worden bzw. hat der Notar auch nicht meine Schwester gefragt, ob er das so in den Kaufvertrag schreiben kann.
Ist das in Ordnung?
Oder muss der bereits unterschriebene Kaufvertrag dahingehend geändert werden?
6 Antworten
Das wurde eine Woche später gemeinsam nachgeholt beim Notar.
dort haben alle unterschrieben, damit ist das Haus verkauft
Danke für die Antwort.
Meine Frage war:
Ob meine Schwester dazu gefragt werden musste? Oder kann der Notar ohne Nachfragen den Text so verfassen?
Das ist soweit in Ordnung. Wenn eine Partei nicht zur Unterzeichnung erscheinen kann, dann fungiert eine andere Person (hier die Schwester) als vollmachtsloser Vertreter. Das ist das rechtliche Konstrukt, dass die beiden Käufer den Kaufvertrag nachgenehmigen können, also zu einem späteren Zeitpunkt unterschreiben können.
Am Inhalt des KV ändert sich nichts. Es gilt das, was Ihr unterschrieben habt
Eigentlich wäre es zumindest guter Stil gewesen, wenn sie gefragt worden wäre und auch eine Erklärung erhalten hätte.
Ich verstehe die Frage nicht ganz. Es wurde bei Beurkundung gleichzeitig für die Käufer als Vertreter ohne Vertretungsmacht gehandelt. Der Vertrag wird wirksam, wenn die Käufer ihn genehmigen.
Etwas dubios ist, dass einer der Käufer dabei offenbar daneben saß. Das ist sehr unüblich und würde ich als Notar niemals machen.
Ja, aber der Ehemann war anwesend als Mitkäufer. Ein Notar soll darauf hinwirken, dass die Erklärungen der Parteien persönlich abgegeben werden. Sitzt nun der Mitkäufer daneben, gibt es keinen Grund, für diesen einen vollmachtslosen Vertreter (und das auch noch in Form des Verkäufers) handeln zu lassen.
Ist eine Änderung im notariell beglaubigten Kaufvertrag möglich?
Sollte gehen. Jedoch aufwändig.
Ja, das ist in Ordnung. Die Frau vom Käufer muss dann noch bei einem beliebigen Notar eine Genehmigungserklärung abgeben.
Danke für die Antwort. Hätte denn meine Schwester dazu vom Notar gefragt werden müssen?