Ist eine Abtreibung kompliziert?

3 Antworten

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch nach der Fristenregelung (also auf eigenen Wunsch ohne Angaben von Gründen und ohne Indikation) nach Beratung und mindestens 3-tägiger Bedenkzeit in den ersten drei Monaten (bis zur 14. Schwangerschaftswoche gerechnet nach dem ersten Tag der letzten Regel bzw. bis zur 12. Woche nach der Empfängnis) zwar rechtswidrig, aber straffrei.

Ist die Schwangerschaft bzw. das Schwangerschaftsalter durch den Frauenarzt festgestellt, vereinbart die Schwangere am besten einen Termin z.B. bei der

https://www.profamilia.de/themen/ungewollt-schwanger.html

für eine Schwangerschaftskonfliktberatung. Dieses Gespräch kann und sollte sie selbstverständlich auch ohne den erklärten Wunsch um einen Schwangerschaftsabbruch nutzen. Zudem benötigt sie den Beratungsschein zwingend für einen etwaigen Schwangerschaftsabbruch.

Dort erhält die Schwangere nützlichen, individuellen und unparteiischen Rat und Hilfe bei der Entscheidung, wie es denn nun weiter gehen soll.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist das Gespräch ergebnisoffen zu führen. Natürlich dient die Beratung dem Schutz des ungeborenen Lebens, der jedoch nur mit und nicht gegen den Willen der Schwangeren möglich ist.

Eine Schwangerschaftskonfliktberatung umfasst die Konfliktklärung hinsichtlich der emotionalen, seelischen, partnerschaftlichen und lebensplanerischen Aspekten von Elternschaft bzw. eines Schwangerschaftsabbruchs.

Sie gibt Informationen über staatliche und andere Sozialleistungen und Unterstützungen – Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt, Wohngeld, existenzielle Leistungen.

Wenn gewünscht, erhält sie dort eine medizinische Aufklärung hinsichtlich eines operativen oder medikamentösen Eingriffs, eine Erläuterung der Rechtsgrundlage und bekommt die Kosten und Finanzierung eines Schwangerschaftsabbruchs erklärt.

Dort gibt es auch eine Adressenliste, welche Ärzte oder Kliniken in ihrer Umgebung einen Abbruch durchführen.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine Kassenleistung, jedoch werden die Kosten der ärztlichen Behandlung während der Schwangerschaft und der Nachbehandlung von Komplikationen von der Krankenkasse übernommen.

Verfügt die Frau unabhängig vom Alter allerdings über kein oder nur über ein geringes eigenes Einkommen (seit 1. Juli 2020 1.258 € netto) und steht ihr auch persönlich kein kurzfristig verwertbares Vermögen zur Verfügung, kann sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Kosten werden von dem Bundesland, in dem sie lebt, übernommen, den Antrag muss sie jedoch bei Ihrer Krankenkasse stellen.

"Legal" sind Schwangerschaftsabbrüche nur, wenn entweder die Fortsetzung der Schwangerschaft die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren stark gefährdet oder wenn die Schwangerschaft sehr wahrscheinlich auf einer Straftat beruht.

Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs, dem eine medizinische oder auch eine kriminologische Indikation zugrunde liegt, werden von der gesetzlichen Krankenkasse getragen.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Hallo

Das einzig komplizierte ist, dass Du zu einem Beratungsgespräch z. B. bei Pro Familia musst und eine Bedenkfrist von 3 Tagen eingehalten werden muss. Bei ungenügendem Einkommen müsstest Du noch ein Gesuch vor der Abtreibung bei der Krankenkasse stellen betreffend Kostenübernahme.

Welcher Arzt es machst, erfährst Du von der Beratungsstelle, die werden Dir eine Liste mit Ärzten/Krankenhäusern übergeben.

Freundlichen Gruss

tm

Woher ich das weiß:Recherche

Du musst eine unabhängige Beratungsstelle wie Pro Familia aufsuchen und dann zu einer Ärztin, die diese Behandlungen durchführt. Das ist nicht viel Bürokratie.