Ist ein Sturz mit dem Motorrad bereits ein Unfall ?

6 Antworten

Bei verbogenen Teilen würde ich den Sturz immer lieber angeben. Und den Zeitpunkt sowie die damals erforderlichen Reparaturen mit den hoffentlich aufbewahrten Rechnungen belegen.

Ein Sturz, bei dem sogar der Lenker verbogen wurde, ist nicht ohne und sollte unbedingt benannt werden. Aber Du kannst es auch so bezeichnen, wie es bzw. was es war, nämlich ein Sturz. Interessant wäre zu wissen, wie es zu diesem Sturz gekommen ist. Bei den Schäden war das schließlich kein Umfaller, sondern schon etwas mehr, was man wahrscheinlich dann doch als Unfall bezeichnen müßte. Um sicher zu gehen, würde ich es als Unfall angeben. Gut ist, wenn Du die Reparaturen durch eine Fachwerkstatt belegen kannst.

Ein Unfall ist ein unvorhergesehenes von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis..

Ob es nun Dein Körper war oder der "Körper" Deiner Maschine ist dabei erst einmal egal. Ist die Karre während der Fahrt gestürzt und dabei beschädigt worden, so war es auch ein Unfall - auch wenn er ohne Fremdbeteiligung bzw. Beschädigung fremden Eigentums nicht gemeldet werden muss.

Letztendlich darf man auch nicht vernachlässigen, welche enormen Kräfte bereits bei geringer Geschwindigkeit oder Fallhöhe auf das Material einwirken.

Ich würde es mit angeben und ggf. die Sachlage erklären. Der Käufer muss dann seinen Instinkt einsetzen und Du hast schon mal nichts falsch gemacht.

Nen Sturz würde ich schon als Unfall bezeichnen. Nen Umfaller hingegen nicht.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich fahre seit 25 Jahren BMW GS.

ja es ist ein unfall. der beschreibung nach wurde der unfallschaden aber sachgerecht behoben, von daher sehe ich keinen grund für eine signifikante wertminderung.  wichtig ist nur, dass du die sachgerechte reperatur belegen kannst...

lg, Anna

PS: dass du 10 jahre lang mit dem hobel durch die landschaft gegurkt bist, ist eigendlich ein super indiz dafür, dass du die mühle eben NICHT wegen dem unfallschaden verkaufen willst.