Ist ein Reseller zur Rücknahme bei eBay verpflichtet?
Hey und eine Frage.
Ich weiß, es gibt den Fakt des Individualvertrags, aber darf ein Reseller bei Produkten die Rücknahme verweigern, wenn unten die Umsatzsteuer-ID steht und er ja offensichtlich als Unternehmer am Markt auftritt.
Denn ansonsten würde da die Umsatzsteuer-ID unten im Angebot nicht stehen.
2 Antworten
Nein, ein "Reseller" ist nichts anderes als ein gewerblicher Verkäufer, für den natürlich das Widerrufrecht gilt.
Ja.
Aber bevor wir hier endlos rumeiern, nenn noch bitte mal den eBay-Namen des Händlers.
wieso denn? du nennst dich doch "Ratefuchs". also rate. XD k.a. weiß ich nicht mehr
Auweia:
Ein Gewerblicher, der keinerlei Ahnung von seinen gesetzlichen Pflichten hat.
https://www.ebay.de/itm/294158660651?epid=2255378356&hash=item447d38f42b:g:i~IAAOSwmoVgkRXV
Wenn die zuständigen Behörden das mitkriegen, dann wird's vier- bis fünfstellig für ihn.
Alleine das fehlende Impressum kann ihn mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.
Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:
Kommt auf die Ware an. Manche sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen wie bestimmte Hygieneartikel, manche Lebensmittel, bestimmte individuelle Anfertigungen usw
Schau mal, der Knabe ist echt mutig:
Kein Impressum, keine WRB...
https://www.ebay.de/itm/294158660651?epid=2255378356&hash=item447d38f42b:g:i~IAAOSwmoVgkRXV
d.h., steht unterm eBay-Angebot dessen Umsatzsteuer-ID ist er zur Rücknahme binnen 14 Tagen verpflichtet, richtig? Und was ist mit der Gewährleistung? Immerhin verkauft er einen gebrauchten Gegenstand. Da ist die ja 1 Jahr.