Ist ein Betrieb verpflichtet ihre Firmenautos Vollkasko zu versichern?

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Es spielt zunächst keine Rolle für die Haftungsfrage, ob das Auto eine Vollkasko hat oder nicht.

Entscheidend ist zunächst die Frage, ob du das Auto dienstlich oder privat genutzt hast. Beiprivater Nutzung ist die Haftung ein schwieriges Kaiptel. Wenn die Fahrt aber dienstlich war, muss zunächst der Arbeitgeber den Schaden zahlen. Das gehört für ihn zum normalen Betriebsrisiko. Manche Firmen versuchen den Schaden direkt vom Lohn abzuziehen, das ist aber ungesetzlich.

Der AG kann den Schaden nur dann auf dich abwälzen, wenn du nicht nur leicht, sondern grob fahrläössig gehandelt hast. Das wäre z.B. der Fall, wenn du alkoholisiert warst oder vorsätzlich gegen eine eindeutige Anweisung verstoßen hast.

Sofern dir kein Vorsatz vorgeworfen wird, handelt es sich um einen schlichten Arbeitsunfall, den der VR trägt.

Leasingfahrzeuge sind fast immer zwingend vollkaskoversichert. Nur bei sehr günstigen Kleinwägen findet man gelegentlich einen Verzicht auf VK, aber bei mehreren Fahrzeugen im Betrieb dürfte das auszuschließen sein.

Ob der Halter die VK überhaupt in Anspruch nimmt, steht wiederum auf einem anderen Blatt.

Müssen sie nicht, und der Halter muss auch nicht die Vollkasko in Anspruch nehmen, das ist eine Kann-Sache. Tja, wenn Cheffe mies gelaunt ist, zieht er dir das vom Lohn ab....nein, natürlich nicht, nur bei grob fahrlässigem Verhalten kann er das machen. Einfache Betriebsrisiken, wozu auch so eine Beschädigung an einem Firmenfahrzeug gehört, muss er alleine tragen.

Wenn's ein Leasing Auto ist, ist's Vollkasko.