ist Ehre ein notwehrfähiges Rechtsgut?

4 Antworten

Weil einer dich beleidigt willst du ihm körperliche Gewalt antun um dich anschließend auf Notwehr zu berufen?

Du kennst die Antwort.


VirageXO  28.04.2021, 14:00
Du kennst die Antwort.

Und die lautet „ja“.

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JMJreboot  28.04.2021, 14:02
@VirageXO

Quatsch

Zeig mir bitte die Rechtsgrundlage die hier eine Notwehr mit physischer Gewalt ermöglicht.

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VirageXO  28.04.2021, 14:11
@sccangel09

Stimmt, das habe ich übersehen und revidiere insofern meine Antwort.

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rtl33 
Beitragsersteller
 28.04.2021, 14:04

anscheinend gibt es da doch einen Unterschied zwischen Deutschland und Österreich. Bitte korrigiert mich , wenn ich falsch liege. Aber Ehrverletzung fällt in Deutschland unter die individuellen, notwehrfähigen Rechtsgüter. Oder liege ich da falsch ?

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rtl33 
Beitragsersteller
 28.04.2021, 14:05

okay. wie stellst du die Beleidigungen rechtskonform ab ? Was sieht das Gesetz da vor ?

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rtl33 
Beitragsersteller
 28.04.2021, 14:08

ja, in Deutschland okay. In Österreich...hmm.

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DerHans  28.04.2021, 14:45

Als nächstes willst du dann den "Ehrenmord" rechtfertigen?

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DerHans  28.04.2021, 16:01
@JMJreboot

Das ist dann ja nur ein weiterer Schritt in der Eskalation

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JMJreboot  28.04.2021, 16:02
@DerHans

Dann hast du meine Antwort falsch interpretiert.

Ich verneinen quasi das er Gewalt anwenden darf.

Jetzt alles klar?

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§1 Abs.1 GG "Die Würde des Menschen ist unantastbar"

Eine schwere Beleidigung oder Demütigung verstößt gegen die Würde des Menschen, ist also hart zu bestrafen. Ob es jetzt richtig ist, jemanden dafür physisch anzugreifen oder noch mehr ob das gesetzlich ok ist, glaub ich weniger (je nach schwere, also ne Ohrfeige geht wohl klar, jemanden halb tot prügeln natürlich nicht)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

rtl33 
Beitragsersteller
 28.04.2021, 14:55

ist Würde ein notwehrfähiges Rechtsgut ? glaub ich nicht

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AntwortLegend21  28.04.2021, 18:20
@rtl33

Situationsabhängig, aber die Notwehr darf halt nicht ausarten, da es keiner starken Notwehr bedarf sich zu wehren

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Wenn der Angriff gegenwärtig ist: selbstverständlich.

In Deutschland definitiv.