Ist dieses Zertifikat für die Fahrschule ausreichend?
Guten Tag,
Ich habr 2019 an einer Prüfung für den Schulsanitätsdienst absolviert und dies auch bestanden. Ist dieses Zertifikat für die Fahrschule ausreichend?
Ich nehme jede Woche an einem Erste Hilfe Kurs teil und habe bereits seit der 4. Klasse erfolgreich versorgt. Bis heute, bin ich noch im Schulsanitätsdienst tätig.
Bis zu dieser Urkunde habe ich von der 4. Klasse (bis zur 6. Klasse) jede Woche einen 90 Minütigen Kurs für Erste Hilfe absolviert. Aucv noch heute, besuche ich diesen Kurs.
Reichtbdies nun aus, oder muss ich trotzdem nochmal ca. 8 Stunden an diesem Erste Hilfe Kurs für den Führerschein teilnehmen?
4 Antworten
Leider wirst Du in einen Erste Hilfe Kurs gehen müssen, da auf dem Zertifikat keine Themen und auch keine Unterrichtsstunden enthalten sind. Daher wird dies nicht anerkannt. Du brauchst mindestens 9 Unterrichtseinheiten (EH-Kurs) einer anerkannten Stelle.
Ist dieses Zertifikat für die Fahrschule ausreichend?
Das kann ich mir, ehrlich gesagt, nicht vorstellen.
Für den Führerschein muss man nachweisen, dass man an einem Kurs von 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten teilgenommen hat. Da werden ja auch bestimmte vorgeschriebene Inhalte vermittelt. Weder das eine noch das andere geht aus deinem Zertifikat hervor.
Auf jeden Fall muss das, was dir bescheinigt wird / wurde, § 68 der FEV (Fahrerlaubnisverordnung) entsprechen.
Hi,
Ist dieses Zertifikat für die Fahrschule ausreichend?
Ich gehe davon aus, dass das Zertifikat nicht ausreichen wird - allein schon, weil weder Ausbildungsumfang noch die vermittelten Themen daraus hervorgehen.
Zwar wird eine "sanitätsdienstliche Ausbildung" nach § 19 Abs. 3 Nr. 3 FeV durchaus anerkannt, dass der Ausbildungsumfang allerdings mindestens 9 UE umfassen muss und dass die entsprechenden Themen vermittelt werden müssen, wird zumindest implizit vorausgesetzt.
LG
Du brauchst entweder eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass du mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten bei einem amtlich anerkannten Träger absolviert hast, oder einen Nachweis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem medizinischen Beruf.
Die oben gezeigte "Urkunde" würde ich als wertlos einstufen.