Ist dieser Estrich "fachgerecht" aufgefüllt / erhöht wurden?
Hallöle,
bei unserem Neubau war der Estrich zu niedrig aufgefüllt. Wir hatten überall eine ca, 4 cm Kante an den Aussentüren und die Innen-Türmaße haben auch entsprechend nicht gepasst. Wer auch immer die anfänglich 16,5 Fussbodenaufbau berechnet hat, hatt sich ein wenig verrechnet. Daher musste der Estrich aufgefüllt werden. Angeblich wurde Kunstharz-Estrich, bzw. Estrich mit Kunstharz-Anteil auf den bestehenden Estrich aufgetragen. Ich für meinen Teil sehe allerdings keinen Unterschied. Es fühlt sich auch nicht anders an. Ich habe arge bedenken das hier einfach Estrich auf Estrich gekippt wurde. Gerade in der dünnen Stärke befürchte ich hier jetzt natürlich Risse etc. Auch wurden nicht alle Dehnungsfugen nachgezogen. Die vom Kamin-Ausschnitt ist z.B. nicht übernommen worden. Kann das richtig sein?
Kann jemand das Foto anlaysieren und grob sagen ob das ganze "fachlich richtig" ausgeführt wurde?
vielen Dank.

3 Antworten
Von der Haftung her ist es auf jeden Fall besser bei geringer Schichtstärke einen Kunstharzestrich zu verwenden. Allerdings hat man, wenn die Dehnfugen nicht in den Ausgleich übernommen wurden, Schallbrücken. Trittschall wird sich also auf die Wände übertragen. Das ist kein kleiner Mangel.
Risse entstehen nur, wenn der Estrich beim Abbinden schwindet, Da kommt es auf das verwendete Material an. Wenn der Ausgleichestrich schwindet, könnte auch die Haftung zum bestehenden Estrich darunter leiden. Auf jeden Fall den Ausgleichestrich nach dem Aushärten auf Hohlstellen abklopfen. Denn das wäre auch ein Mangel.
Ein Kunstharzestrich ist sehr teuer. Es hat mich auch gewundert, dass der Estrichleger so etwas freiwillig aufgebracht haben soll. Man erkennt ihn eigentlich hauptsächlich an der Abbindungsphase, da er innerhalb von einigen Stunden begehbar ist und keinerlei Restfeuchte hat, da ja kein Wasser, sondern nur Kunstharz vorhanden ist. Den fertigen Kunstarzestrich erkennt man auch daran, dass er absolut nicht "sandet". Also selbst wenn man mit einem scharfen Gegenstand an der Oberfläche kratzt staubt nichts und die Körnung ist komplett im Harz eingeschlossen. Außerdem hat er einen leichten Glanz. In Wohnräumen Kunstharzestrich zu verwenden ist auch nicht ganz unbedenklich, da die Harze noch lange nachgasen. In Epoxidharzen sind Stoffe, die bei manchen Menschen Allergien auslösen.
Ich denke eher, der Ausgleich bei deinem Estrich wurde mit einem "kunstoffmodifizierten Estrich" gemacht. Da wird dem normalen Estrichgemisch eine Emulsion zugegeben, die die Abbindung beschleunigt. Auf den Untergrund wird auch eine Haftemulsion gestrichen, die eine gute Haftung gewährleistet. Allerdings glänzt der Estrich auf dem Bild etwas, das sieht dann schon wie Kunstharz aus. Wenn man mit einer Trenn - oder Schleifscheibe an dem Estrich etwas wegschleift, erkennt man auch am Geruch des Schleifstaubes, ob es Kunstharzestrich ist.
Es ist als Ferndiagnose wirklich nicht einfach, da eine genaue Auskunft zu geben. Auf jeden Fall ist es mir in meinen über 30 Jahren auf dem Bau noch nicht vorgekommen, dass ein Estrichleger so einen eklatanten Fehler gemacht hat und den kompletten Boden zu niedrig hergestellt hat. Und Dehnfugen zu ignorieren ist auch absolut unprofesionell. Normalerweise lässt sich eine Estrichfirma eine Referenzhöhe in jedem Stockwerk anzeichnen(durch den Bauleiter oder Architekten) mit genauer Angabe wieviel cm es bis OK Fertighöhe Estrich sein soll. Damit sichert er sich gegen solche Fehler ab.
Ich kann jetzt schon sagen das ein Mangel vorliegt sobald Konstruktive Dehnungsfugen nicht übernommen wurden.
Kunstharz-Produkte sind sehr Widerstandsfähig und können Spannungen sehr gut aufnehmen.
Auf dem Bild ist nur eine Aufdopplung von 2 cm zu erkennen. Ist das schon Ausreichend um die Differenz auszugleichen?
Prinzipiell kann so aufgedoppelt werden.
Man sieht auf dem Bild das der untere Estrich nach links hin leicht ansteigt. Die Höhen-Schwankungen im Estrich an den Türen waren nicht über all gleich. Im Bad waren es nur 2 cm zur Außentür-Kante, bei der Haustür knapp 4,5 cm und im WoZi an den Türen so knapp 3cm.
Ich bin auch damals überall mit der Wasserwaage lang - es war alles in der Norm. Ob die Bodenplatte oder die Dämmung uneben war...irgendwie war ja jedenfalls der Wurm drin.
Die Dehnungsfugen wurden nicht am 1x1m Kamin-Ausschnit und nicht am Übergang Küche/Abstellkammer und Flur/Diele übernommen. Sollte ich dann wohl mal "bemängeln" oder?
Hallo, die beiden ersten Antworten haben beide recht zusätzlich würde ich noch nach hacken ob eine Haftbrücke verwendet worden ist sollte auch bei Estrich mit Kunstharz verwendet werden. Dehnfugen gerade am Kamin müssen grundsätzlich sein.
Aber kann man Kunstharz-Estrich den auf anhieb erkennen?
Ich kenne Kunstharz und andere Kunstoffe, ich kenne auch diese Vollharz-Estriche und Sichtestriche - aber in diesem Fall kann ich da keinen optischen und haptischen Unterschied erkennen.