Ist diese Aussage Strafbar?
Jemand schreibte folgenden Satz Online: "Die US Justiz hat es trotz allem bislang nicht geschafft Trump einzusperren. Verwundert erstens nicht, dass jetzt die ersten Amerikaner beginnen den Staat gegen Trump zu verteidigen und zweitens ist es richtig und ich hoffe das hier noch mehr Amerikaner gegen Trump mit der Waffe in der Hand aufstehen."
Ist dies ein Aufruf zu einer Straftat, oder ist das Grenzwertig was diese Person schreibt? Diese Person meint damit natürlich, dass er hofft, dass die Leute Trump erschiessen, weil der jetzige Attentäter es nicht geschafft hat.
Darf man sowas sagen Online?
Das kam übrigens von einem selbsternannten Pazifist.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Kessie1/1714931780934_nmmslarge__0_0_512_512_d0d8c4156c0806032a429d80fed1cb83.jpg?v=1714931781000)
Wenn du es zur Anzeige bringst, dann wirst du wissen wie die Staatsanwaltschaft damit umgeht.
...und ich hoffe das hier noch mehr Amerikaner gegen Trump mit der Waffe in der Hand aufstehen.
Wobei die Hoffnung auf ein erfolgreiches Attentat wohl keine Straftat darstellt.
Und ein echter Pazifist würde auch niemals von " mit der Waffe in der Hand aufstehen" fabulieren.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Kessie1/1714931780934_nmmslarge__0_0_512_512_d0d8c4156c0806032a429d80fed1cb83.jpg?v=1714931781000)
Nun, solche "Pazifisten" denken auch nur dann pazifistisch, wenn es ihren Vorstellungen entspricht. Und einen "Gelegenheitspazifizisten" gibt es nun mal nicht.
Aber wie gesagt: du kannst es anzeigen und dann wirst du ja sehen was passiert.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/OnAJourney99/1721381968145_nmmslarge__170_0_853_854_b710f7a1da579323e91495deeca3ed9b.webp?v=1721381968000)
ich bin wenigstens ehrlich, dass ich kein pazifist bin.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die entsprechenden Paragraphen sind derart schwammig, dass man praktisch jeden anklagen könnte. Kommt auf die Einstellung des entsprechenden Staatsanwaltes an. Wenn er den „Grünen“ angehören würde, hätte er wohl weniger zu erwarten als ein AfD-ler. Ich traue mich nicht mal eine entsprechende Wertung vorzunehmen, da diese als „Verleumdung des Staates“ interpretiert und zur Anklage gebracht werden könnte.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Kessie1/1714931780934_nmmslarge__0_0_512_512_d0d8c4156c0806032a429d80fed1cb83.jpg?v=1714931781000)
Kommt auf die Einstellung des entsprechenden Staatsanwaltes an. Wenn er den „Grünen“ angehören würde, hätte er wohl weniger zu erwarten als ein AfD-ler.
Wenn du damit zum Ausdruck bringen möchtest, dass die Justiz parteiisch ist und somit die Gewaltenteilung in Frage stellst, müsste man halt prüfen ob es eine Verunglimpfung des Staates ist oder es unter freie Meinungsfreiheit fällt.
Wobei so eine Aussage vom Kern her schon ziemlicher Nonsens ist. Aber natürlich das ewige Mimimi von AfDlern hervorragend bedient.
In Deutschland ist die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole im § 90a StGB (bis 1968 § 96 a. F.) unter dem Titel Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates unter Strafe gestellt, früher auch als Staatsverleumdung bezeichnet.
Gemäß § 74a Abs. 1 Nr. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ist für die Hauptverhandlung das Landgericht zuständig.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Verunglimpfung_des_Staates_und_seiner_Symbole
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Hummingbird666/1715212012638_nmmslarge__0_129_554_554_f446b8cf83c62d49348fed912edca362.jpg?v=1715212013000)
Ich bin kein Fachmann, aber ich denke mal, daß man das sagen darf.
Ja, aber er nennt sich Pazifist.