Ist diese Aussage Strafbar?


14.07.2024, 18:03

Das kam übrigens von einem selbsternannten Pazifist.

3 Antworten

Wenn du es zur Anzeige bringst, dann wirst du wissen wie die Staatsanwaltschaft damit umgeht.

...und ich hoffe das hier noch mehr Amerikaner gegen Trump mit der Waffe in der Hand aufstehen.

Wobei die Hoffnung auf ein erfolgreiches Attentat wohl keine Straftat darstellt.

Und ein echter Pazifist würde auch niemals von " mit der Waffe in der Hand aufstehen" fabulieren.


OnAJourney99 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 18:13

Ja, aber er nennt sich Pazifist.

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Kessie1  14.07.2024, 18:22
@OnAJourney99

Nun, solche "Pazifisten" denken auch nur dann pazifistisch, wenn es ihren Vorstellungen entspricht. Und einen "Gelegenheitspazifizisten" gibt es nun mal nicht.

Aber wie gesagt: du kannst es anzeigen und dann wirst du ja sehen was passiert.

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OnAJourney99 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 18:24
@Kessie1

ich bin wenigstens ehrlich, dass ich kein pazifist bin.

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Die entsprechenden Paragraphen sind derart schwammig, dass man praktisch jeden anklagen könnte. Kommt auf die Einstellung des entsprechenden Staatsanwaltes an. Wenn er den „Grünen“ angehören würde, hätte er wohl weniger zu erwarten als ein AfD-ler. Ich traue mich nicht mal eine entsprechende Wertung vorzunehmen, da diese als „Verleumdung des Staates“ interpretiert und zur Anklage gebracht werden könnte.


Kessie1  14.07.2024, 18:20
Kommt auf die Einstellung des entsprechenden Staatsanwaltes an. Wenn er den „Grünen“ angehören würde, hätte er wohl weniger zu erwarten als ein AfD-ler.

Wenn du damit zum Ausdruck bringen möchtest, dass die Justiz parteiisch ist und somit die Gewaltenteilung in Frage stellst, müsste man halt prüfen ob es eine Verunglimpfung des Staates ist oder es unter freie Meinungsfreiheit fällt.

Wobei so eine Aussage vom Kern her schon ziemlicher Nonsens ist. Aber natürlich das ewige Mimimi von AfDlern hervorragend bedient.

In Deutschland ist die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole im § 90a StGB (bis 1968 § 96 a. F.) unter dem Titel Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates unter Strafe gestellt, früher auch als Staatsverleumdung bezeichnet.
Gemäß § 74a Abs. 1 Nr. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ist für die Hauptverhandlung das Landgericht zuständig.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Verunglimpfung_des_Staates_und_seiner_Symbole

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Ich bin kein Fachmann, aber ich denke mal, daß man das sagen darf.