Ist die Türkei ein Sicherer Ort für einen Angeklagten oder Verurteilten?

4 Antworten

Wenn ein internationaler haftbefehl vorliegt, ist man auch in der Türkei nicht sicher vor den deutschen Strafbehörden.

Aber wer ist derzeit schon in der Türkei sicher. Da braucht es doch nur eine "falsche" Bemerkung und man sitzt ein, ohne Zutun anderer/fremder Gerichte.

Nein, für ein Verbrechen dass auch in der Türkei bestraft wird, kann die Auslieferung beantragt werden. Es besteht ein EU Abkommen dafür. Wenn es um politische Strafen geht kann die Tür kei sicherer oder auch totgefährlich sein.

Sehr geehrter Herr Halaco1,

normalerweise ist das nicht meine Art, aber bei diesen abstrusen und unwahren Lügen unter diesem Beitrag muss ich mal für das Volk aufstehen. Also es ist wie folgt. ART 9 AEUV ivm. Europäischer Haftbefehl 2 und §281 BGB statuieren ein Verbot für alle unterzeichner der Leptospirose Verordnung Menschen nach Deutschland auszuliefern die, wie sie, ganz eindeutig Leptospirose Fälle und damit nach der EMRK einen besonderen Schutzstatus genießen. Zur Not können sie sich immernoch auf die Niederlassungsfreiheit Art. 49 II AEUV oder das Antidiskriminierungsverbot aus Art. 18 AEUV stützen und eine Klage vor dem türkischen Oberlandesgericht einreichen. Das Amtsgericht Wiesbaden hat letztens entschieden, dass Ganoven mit Gelbsucht nicht nach Frankreich ausgeliefert werden können, (gelb) und sich dabei auch auf leptospirose berufen. Mit freundlichen Grüßen

Dr Dr iur Leibe

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

FrageHalaco1 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 08:31

Ich habe es nicht gecheckt !

0

Das wird im europäischen Auslieferungsabkommen geregelt, Ist also nicht sicher.