Ist die Klausel wirksam?
Ist solche Klausel im Arbeitsvertrag wirksam?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/AusMeinemAlltag/1603367510127_nmmslarge__0_0_272_271_e38e436253b0c7c1b615de0e0d2dbdaa.png?v=1603367510000)
Nein, im Normalfall nicht.
Zitat aus dem Internet:
Hat der Arbeitnehmer eine Mitteilungspflicht? Nach Feststellung der Schwerbehinderung bleibt es dem Arbeitnehmer überlassen, ob er diese dem Arbeitgeber mitteilt oder nicht. Denn solange er die im Arbeitsvertrag aufgeführten Pflichten vom Arbeitnehmer erfüllen kann, gibt es keine Informationspflicht.
Woher ich das weiß:Recherche
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Der Arbeitgeber besitzt keine Rechte diese Fragen zu stellen.
Denkt der AG an die Sicherheit des AN, kann und muss er den AN über Standarts und Arbeitsprozesse informieren und darf dies protokollieren.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Arbeitgeber, Arbeitsrecht, Recht
Darüber müssen ggf. Gerichte entscheiden.
Eine Rechtsberatung gibt es hier leider nicht.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.