Kleidungsklausel in Hausordnung von Schulen. Ist die Hausordnung tatsächlich von größerer Bedeutung als das Grundgesetz bzw. die allgemeine Handlungsfreiheit?

12 Antworten

Der Erziehungsauftrag der Schule steht dem Recht auf persönliche Entfaltung gegenüber. Im Einzelfall gilt es, beides gegeneinander abzuwägen.

Der Präsident der deutschen Gesellschaft für Schulrecht sagt, dass ein Verbot von z.B. Jogginghosen im Unterricht in den Erziehungsauftrag der Schule fällt. „„Es geht darum, Schülerinnen und Schüler zu einem angemessenen Verhalten in den jeweiligen sozialen Zusammenhängen zu erziehen. Eine Schule ist beispielsweise kein Fußballplatz.“

Was angemessen ist, kann jede Schule selbst entscheiden. Dr. T. Böhm sagt: „Wichtig ist, dass die getroffenen Vereinbarungen plausibel sind. Es darf keinesfalls der Eindruck entstehen, dass willkürliches Handeln oder der persönliche Geschmack von Lehrkräften den Ausschlag geben.“ 

 In besonders schweren Fällen könne sogar ein Ausschluss vom Unterricht gerechtfertigt sein

Von größerer Bedeutung ist sie nicht, aber letztendlich sind Gesetze und Verordnungen vorhanden, die dann das Grundgesetz einschränken, damit ein geregeltes Zusammenleben überhaupt möglich ist. Auch das ist im Grundgesetz geregelt. Letztendlich ist die Hausordnung eines der alllerletzten Glieder in der Kette, Welche sich auf das BGB stützt wo die Befugnisse des Eigentümers im § 903 aufgezählt sind.


Schestko  25.06.2024, 16:12

Eine Flucht ins Privatrecht ist der Schule nicht erlaubt, da sie eine Behörde ist. Sie muss ihre Anordnungen auf das Schulgesetz oder andere öffentlich-rechtliche Gesetze stützen und dabei die Grundrechte beachten, insbesondere darauf, nur verhältnismäßig in diese einzugreifen.

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Inwieweit wird die Handlungsfreiheit denn eingeschränkt durch die "Kleidungsklausel"?

Es gibt einen Spruch der da lautet "Mein Haus, meine Regeln".

Wenn die Haus- bzw. Schulordnung untersagt gewisse Kleidung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände zu tragen, mir fallen da auf Anhieb diese doofen Jogginghosen und kaputte Jeans wo der halbe Ar... raus guckt ein, dann ist das so.

Im Berufsleben gibt es das übrigens auch.

Ist die Hausordnung tatsächlich von größerer Bedeutung als das Grundgesetz

In der Kleiderfrage eindeutig ja.

Das Grundgesetz gibt einen Rahmen vor, in dem sich alles andere zu bewegen hat.

Da im Koran eine Vollverschleierung nicht erwähnt ist, kann die Schule durchaus auf ein Gesicht bestehen!