Ist die Formulierung in Ordnung?
Sehr geehrte Frau XXX,
da ich dem XXX unter anderem eine beglaubigte Kopie meines Schulabschlusszeugnisses zuleiten muss, ich mein Abschlusszeignis allerdings erst (hm wann genau bekommt man die? Im Juni 2016?) erhalte, stellt sich mir die Frage, ob ich die beglaubigte Kopie erst zu diesem Zeitpunkt übersenden soll, oder es ander gehandhabt wird.
Hört sich sehr verwurstelt an, hat jemand eine elegantere Lösung? Lg
3 Antworten
Du kannst jetzt keine beglaubigte Kopie vorlegen, weil Du das Zeugnis noch gar nicht hast. Also (bspw.):
Sehr geehrte Frau (xxx),
meinen Abschluss mache ich erst Ende dieses Schuljahres; somit kann ich Ihnen eine beglaubigte Kopie meines Abschlusszeugnisses zu diesem Zeitpunkt nicht zukommen lassen. Anbei schicke ich Ihnen deshalb eine beglaubigte Kopie meines letzten Zeugnisses und werde die des Abschlusszeugnisses dann nach Erhalt nachreichen.
Ist gut. Aber man schreibt die Anrede ohne Komma und dann gross weiter. Sonst gut! Und anders, nicht ander.
Sehr geehrte Frau XXX,
ich soll XXX eine beglaubigte Kopie meines Schulabschlusszeugnisses zukommen lassen. Dieses bekomme ich aber erst im Juli nächsten Jahres. Wie soll ich nun verfahren?