Ist der Vorname 'Ryoba' zulässig?
Hallo,
mich würde interessieren, ob bei einer Transgender-Namensänderung der Vorname Ryoba in Deutschland zulässig wäre. Also als neuer selbstgewählter weiblicher Vorname.
An sich ist es ja kein "echter", geläufiger Name sondern sozusagen erfunden bzw. aus dem Computerspiel Yandere Simulator bekannt.
Aber wenn man sich den Namen selbst aussucht? Außerdem kann er, meiner Meinung nach, auch eindeutig weiblich zugeordnet werden, das Kriterium wäre also auch erfüllt. Und laut Internet sind bei dt. Standesämtern ja schon ganz andere Vornamen zugelassen worden, bei denen Kinder sich das natürlich nicht selbst aussuchen konnten.
Meine Frage deshalb, weiß jemand ob der Name Ryoba eine reelle Chance hat zugelassen zu werden? Oder ist jemand ebenfalls Trans* und hat sich auch einen eigenen o. erfundenen Namen ausgesucht?
Ich frage vor allem auch, weil es bis zur offiziellen Änderung bei mir wohl noch etwas dauern wird, ich mich aber vorher schon gerne mit diesem Namen identifizieren würde (Freundeskreis, DGTI-Ausweis, etc.) und weil mir der Name im allgemeinen auch viel bedeutet.
5 Antworten
Außerdem kann er, meiner Meinung nach, auch eindeutig weiblich zugeordnet werden, das Kriterium wäre also auch erfüllt.
Dieses "Kriterium" gibt's nicht mehr ("Kiran"-Beschluss; BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 576/07), auch wenn es hier immer wieder behauptet wird.
Außerdem war ja nur vorgeschrieben, dass man in Zweifelsfällen zusätzlich einen eindeutigen Namen vergeben/annehmen muss. Wo kämen sonst die ganzen Saschas her.
Alles Weitere kann dir nur dein Rathaus beantworten.
Edit: Wobei, was ich hier schon lesen durfte. Anwalt oder dgti fragen...
Klingt nach einem japanische Name solltest lieber die Bedeutung überprüfen nicht das du es später bereust
Ryobas Name leitet sich von „Ryōbo“ (寮母) ab, einem japanischen Wort für „Matrone“, aber YandereDev hat es in „Ryōba“ geändert, damit es weiblicher klingt. [8] Ryōba (両刃) hingegen bedeutet „Zweischneidig“ und ist ein Name für die Art der japanischen, zweischneidigen Klinge.
Hört sich zwar an wie ein Saugroboter.... Aber wenn Du meinst.... :-)
Früher gabs mal eine Liste mit zulässigen oder anerkannten Namen.
Eigentlich ein Witz, aber man weiß ja wie Menschen so sind. Damit keiner auf dumme Ideen kommt gabs jedenfalls mal sone Liste. Vielleicht gibts sowas heute ja immer noch
Mein letzter Stand ist, dass du nicht grenzenlos jeden Namen wählen kannst. Meine Namensänderung ist nun schon ein paar Jahre her und vielleicht hat sich auch da inzwischen was getan, aber ich musste bei meinem Namen extra nochmal schauen, ob der zugelassen ist. Der Name muss glaube ich in einem Namensregister auftauchen. Dass Ryoba durchgeht halte ich leider für unwahrscheinlich, sofern mein letzter Stand korrekt ist. Aber dein Therapeut könnte das wissen, also frag doch einfach mal nach :)