Ist der Vermieter verpflichtet beide Telefonanschlüsse bereitzustellen?

3 Antworten

Wenn der Eigentümer einen Grundstücknutzungsvertrag (GEE) mit der Telekom abgeschlossen hat, würde das schon gehen, auch wenn keine passende Dose in der Wohnung vorhanden ist.

Diese Dose könnte der Mieter auf eigene Kosten nachrüsten, wäre bei Auszug aber auch verpflichtet, das auf Wunsch des Vermieters wieder rückgängig zu machen.

Am besten bei der Telekom nachfragen, ob ein APL im Gebäude vorhanden ist.

Ausnahme sind Wohnungen mit genutztem Nebenkostenprivileg, da ist eine Vorschrift noch bis 2024 möglich.

Und: Bitte nett zum Vermieter sein, Du brauchst den noch. Vielleicht sieht er den Vorteil der zukünftigen besseren Vermietbarkeit ja auch ein.

Woher ich das weiß:Recherche

Der Mieter hat das Anrecht auf einen Übergabepunkt für das Telefonnetz. Er kann aber nicht auf eine bestimmte Technik bestehen. Mit dem Kabelanschluss hat der Vermieter also seine Pflicht getan.


ariaxxx 
Beitragsersteller
 12.01.2022, 18:25

Perfekt danke

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Er muss gar nichts bereitstellen, gemietet wie gesehen. Wenn du was legen lassen willst, muss er allerdings den Handwerkern den Zugang auch zu Räumen ermöglichen, die du nicht gemietet hast aber wo der Anschluss durch gehen soll.