Ist der Mehraufwand für Präsenz-Unterricht von Schülern und Studenten für die Eltern steuerlich absetzbar?
Hallo,
ich stelle mal hier repräsentativ für alle Eltern diese Frage. Ich habe zwei Kinder die durch die Corona Zeit (Lockdown) nicht mehr am herkömlichen Schulunterricht bzw. an Vorlesungen teilnehmen können. Der Mehraufwand für den Präsenzunterricht oder die online Vorlesung ist nicht unerheblich. Im laufe des vergangenen Jahres 2020 kamen so erhöhte Strom und Internet (umstellung DSL) Kosten auf jeden zu und natürlich eine angepasste Hardware bekommt man auch nicht für Lau. Welche Möglichkeiten (wenn überhaupt) habe ich, um den betriebenen Mehraufwand steuerlich abzufangen. Schließlich kann jeder in Home Office arbeitende eine Pauschale bei der Einkommensteuer geltend machen und Lehrer haben ebenfalls eine Möglichkeit dies zu tun.
Wer kann Licht ins Dunkle bringen?
MfG und bleibt gesund
1 Antwort
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Nichts.
Der Aufwand für die Kinder ist aufgrund der privaten Lebensführung veranlasst und damit nicht abziehbar. Anders wenn man es für den Job (ggf die eigene Ausbildung) Ausgaben macht. Dann sind die Kosten durch die Erwerbstätigkeit veranlasst und werbungskosten die aufgrund des objektiven nettoprinzips von den Einnahmen angezogen werden müssen.
Für die verfassungsmäsige zwingenden freistellung des Existenzminimums der Kinder gibt es den kinderfreibetrag/das Kindergeld.