Ist der Altersunterschied zu groß oder ist das komisch?

2 Antworten

Sehr komisch, dein Vergleich mit 20 und 23 passt auch nicht wirklich. Mit 16 - 13 ist einer in der Pubertät die andere nicht, mit 18 - 15 ist dann sie in der Pubertät und du schon volljährig, würdest wenn ich richtig liege bei sexuellem sogar illegales betreiben und sogar (glaube ich) ein Pädophil sein...


ReptileMike 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 00:49

Das ist so Quatsch. Sexuelle Partnerschaften sind in dem Alter also 14-21 okay. Und die Definition von pädophil hast dunsuch garnicht verstanden. Das sind ganz schlimme Menschen, die Kinder (unter 12) also vor der Pubertät sexuell erregend finden. Sie ist schon in der Pubertät also verstehe ich das Problem nicht

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Informatiklost  02.08.2024, 00:50
@ReptileMike

Pedophil ist bei pubertierenden Kindern, das was du meinst vor der Pubertät ist hebiphil (oder so, kann auch umgekehrt sein) und nein sexuelle Partnerschaften mit 18 Jahren und einer 15 jährigen ist nicht in Ordnung.

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ReptileMike 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 00:53
@Informatiklost

Ja hast du verwechselt. Und wenn alles einvernehmlich ist schon glaub ich

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ReptileMike 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 00:58
@Informatiklost

Aber wo ist denn der Sinn wenn man eine Beziehung anfängt und mit 14 und 17 geschjechtverkehr haben darf und ein Jahr später nicht. Muss man dann sagen schade schade aber jetzt müssen wir Schluss machen oder ein paar Jahre Pause machen hä

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Informatiklost  02.08.2024, 01:02
@ReptileMike

Mich juckt der Sinn nicht, ich finde 17 - 14 genauso schlimm. Das Mädchen wird wahrscheinlich keinen Plan haben zu was sie sich da einlässt mit ihrer Fähigkeit die Situation einzuschätzen in ihrem Alter.

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In dieser Debatte halte ich es für wichtig, darauf hinzuweisen, dass eine moralische und eine juristische Komponente zu berücksichtigen ist.

Zur juristischen Komponente: Eine Freundschaft ist - egal, wie weit die Geburtsjahrgänge auseinanderliegen - nicht strafbar. Gleiches gilt für eine Beziehung. Der Geschlechtsverkehr ist mit einem Menschen unter 14 Jahren erlaubt, sofern dieser zwischen Täter und Kind einvernehmlich verläuft „ … und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist …“. Für näheres dazu, siehe § 176 Abs. 2 StGB. Welcher Altersunterschied nun als „gering“ zu betrachten ist, ist Auslegungssache. Da dieser Paragraf jedoch auch vom Reifestand spricht, sollte man sich in Erinnerung rufen, dass das von dir genannte Mädchen noch ein Kind ist, während du als Jugendlicher zählst.

Und damit kämen wir auch schon zur moralischen Komponente: Ein Kind hat aufgrund seines erst kürzlich begonnenen Reifeprozesses andere Vorstellungen und Visionen als ein mit der Pubertät vertrauter Jugendlicher. Häufig fehlt einem Kind sogar die Fähigkeit zur effektiven Meinungsbildung. Du musst für dich entscheiden, ob du eine Freundschaft oder Beziehung mit deinem Gewissen vereinbaren kannst. Als Vater des Mädchens würde ich ein solches, eventuelles Vorhaben definitiv nicht unterstützen.

Woher ich das weiß:Recherche