Ist das so?

1 Antwort

Also laut meiner Erfahrung werden die Eltern in der Regel schon verständigt, gerade bei jüngeren Schülern. Der rtw nimmt sie dann mit und was danach passiert liegt ja nicht in der Verantwortung der Schule. In der Regel werden die Eltern dann aber spätestens von der Schülerin oder dem Schüler selbst verständigt und aus dem Krankenhaus abgeholt.

Die können ja nicht den rtw rufen und am Ende darf der die Schülerin / den Schüler nicht mitnehmen, weil die Eltern noch nicht Bescheid wissen. Da geht es ja um die Gesundheit.


Stolzearaber 
Beitragsersteller
 21.05.2024, 22:19

Wie meinst du mit ,,jüngeren Schülern“ wie alt muss der oder die Schülerin denn sein

0
V4472  21.05.2024, 22:21
@Stolzearaber

Also ich kann mir schon vorstellen, dass man bei 10 jährigen eher die Eltern verständigt, als bei 16 jährigen. Neulich musste für eine Klassenkameradin von mir der rtw verständigt werden und die hat ihren Eltern einfach selbst bescheid gegeben.

Bei volljährigen müssen ja nicht mal die Eltern verständigt werden.

0
Stolzearaber 
Beitragsersteller
 21.05.2024, 22:44
@V4472

Ich bin zum Beispiel in der 9 klasse 14 Jahre alt sollte die Lehrerin dann meine Eltern verständigen?

0
V4472  21.05.2024, 22:46
@Stolzearaber

Nun kommt drauf an, weshalb der rtw kommen muss. ich kann mir schon vorstellen, dass deine Eltern von der Lehrerin verständigt werden.

0
Stolzearaber 
Beitragsersteller
 21.05.2024, 22:48
@V4472

Aber was ist wenn ich nicht auftreten kann? Wie sollen mich denn bitte meine Eltern von der Schule abholen und ins Krankenhaus fahren?

0
V4472  21.05.2024, 22:57
@Stolzearaber

Wenn du derart umgeknickt bist, dass du nicht auftreten kannst, wird dich der rtw wahrscheinlich einfach hinten aufladen, dich mitnehmen und dich im Krankenhaus untersuchen lassen. Wenn der rtw nicht gerufen wird, sondern nur deine Eltern gerufen werden, kann dich ja jemand stützen beim Laufen. Sollte es eine ernste Verletzung sein, gibt es tolle Erfindungen, zum Beispiel "Krücken"

0
Stolzearaber 
Beitragsersteller
 21.05.2024, 23:03
@V4472

Aber wenn man in der Situation einen rtw braucht ? Wie macht man es der Lehrerin oder dem Lehrer klar einen zu verständigen?

0
Urlewas  21.05.2024, 23:06
@Stolzearaber

Wenn du daheim die selbe Verletzung erlitten hättest, würden deine Eltern doch wohl auch wissen, wie sie dich zum Arzt befördern. Wer selbst kein Auto hat, fragt den Nachbarn oder nimmt ein Taxi. Für einen umgeknickten Fuß ruft man in den Rettungsdienst.

2
Stolzearaber 
Beitragsersteller
 21.05.2024, 23:07
@Urlewas

Wie sollen mich aber meine Eltern von der Schule abholen wenn ich nicht auftreten kannnnn???? Und die Schmerzen nicht mehr aushalten kann

0
V4472  21.05.2024, 23:08
@Stolzearaber

Ich denke, das wird jeder Lehrer für sich selbst entscheiden. Nur fürs Umknicken wird wahrscheinlich nicht der rtw gerufen. Sonst wäre ja in fast jedem Sportunterricht einer da. Wenn ein Lehrer keinen Grund sieht, wird er oder sie auch keinen rtw rufen, sondern dich wahrscheinlich höchstens einfach von den Eltern abholen lassen, wenns gar nicht mehr geht.

2
V4472  21.05.2024, 23:09
@Stolzearaber

Wie gesagt, jemand kann dich stützen beim Laufen oder dich im schlimmsten Fall halt tragen.

1
Urlewas  21.05.2024, 23:10
@Stolzearaber

Wäre es trotzdem Mißbrauch des Notrufs. Du hast doch noch einen gesunden Fuß. Man kann einen Krückstock nehmen, oder sich an einem anderen Menschen stützen.

2