Ja, das würde wohl unter Notwehr fallen. In einer anderen Antwort findest du bereits den Paragraphen dazu.
Sei dir aber bitte bewusst, dass Pfefferspray in Deutschland eigentlich nicht mit der Absicht geführt werden darf, es gegen Menschen einzusetzen, sondern nur als Tierabwerspray. Als solches muss es auch gekennzeichnet sein. Setzt du Pfefferspray gegen einen Menschen ein, wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Kommt dabei heraus, dass es sich um Notwehr handelte, hast du nichts zu befürchten. Schlecht sieht es aus, wenn nicht eindeutig festgestellt werden kann, dass es Notwehr war.
Pfefferspray ist auch in der Anwendung problematisch. Weht der Wind falsch, triffst du dich selbst. Entwaffnet dich dein Gegner - was durchaus nicht unrealistisch ist -, wird er das Pfefferspray gegen dich einsetzen.