Ist das Notwehr | Szenario?
Szenario: Diana liegt auf dem Bett, als Markus mit einem Ventilator in der Hand angreift. Markus glaubt, dass Diana ihn filmt. Er springt auf sie zu, hält ihre Hände fest, liegt auf ihr und kratzt mit seinen Nägeln tief in ihre Hände, sodass Wunden entstehen. Diana verteidigt sich, tretet Markus einmal von sich und Markus steht dann auf.
Ist das Notwehr rechtlich gesehen in Deutschland?
Aus Diana‘s Perspektive
5 Antworten
Selbstverständlich ist das Notwehr.
Wenn die Notwehr sich auf Diana bezieht, dann ist es Notwehr, ja.
Nimm mehr, oder weniger Drogen; das gegenwärtige Level ist nicht gut!
Diana darf sich gegen einen Angriff mit dem "Killer-Ventilator" zur Wehr setzen.
Ein Angriff auf Diana, weil diese filmt, steht ausser Verhältnismäßigkeit!
Ja, das könnte man als Notwehr ansehen
Es kommt immer darauf an wie man das sieht;
Was wenn Diana Markus wirklich gefilmt hat und er Sie mehrmals gebeten hat damit aufzuhören
Und erst als Sie ihn weiter gefilmt hat
wollte er ihr das Handy/Aufnahmegerät von der Hand wegnehmen und dabei ist es zu den besagten Kratzern gekommen
Das wäre dann eine Notwehrhandlung von Markus
Jmd Filmen ist keine Körperverletzung das stimmt aber Markus hat das recht seine Privatsphäre zu schützen und wenn er Diana mehrmals dazu auffordert damit aufzuhören Sie ihn aber ignoriert und weiter filmt dann verletzt sie seine Privatsphäre
Er darf Sie deswegen trotzdem nicht schlagen bzw verletzen aber Diana muss auch damit rechnen dass Markus handgreiflich werden kann wenn Sie damit nicht aufhört.
Das ist provokative Verhalten ihrerseits und sollte Sie nicht wundern wenn Markus Gewalt einsetzt um seine Privatsphäre zu schützen
Ich hatte den Eindruck, es ging um die Gesetzeslage in Bezug auf die Situation und nicht auf die sozialen Dynamiken. Aber in der Hinsicht lässt sich durchaus die Möglichkeit einer pysisch ausgelebten Aggression als Reaktion seitens Markus auf das provokative Verhalten Dianas erwarten.
Das eine geht doch mit dem anderen einher;
Aussage gegen Aussage ohne weiteren Zeugen des Vorfalls;
Ist immer schwer für Außenstehende zu beurteilen
Das ist an sich doch eig.kinderk.
Kein Richter sollte sich mit so etwas herumschlagen müssen
Markus sollte froh sein wenn ein Richter ihn ihn seine Privatsphäre verletzt sieht und Diana
hätte davon ausgehen müssen dass ihre Handlung Konsequenzen mit sich bringt
Trotzdem dürfte Markus ihr das Handy nicht gewaltsam wegnehmen
Es kam zu keinem filmen bis Diana sich entschied nach dem Angriff schnell zu filmen um ihre Beweise zu sichern
Dazu müsste man Markus Version hören bzw warum er Diana angegriffen hat denn wenn er wirklich geglaubt hat dass Diana ihn filmt obwohl sie es nicht getan hat dann liegt hier ein Angriff aufgrund eines Missverständnisses vor dann wäre das aus Dianas seite aus tatsächlich Notwehr gewesen ABER Markus könnte man indem Fall auch keine böswillige Absicht vorwerfen und er könnte bei der Bestrafung auf mildernde Umstände hoffen
Gefilmt zu werden ist zwar eine Verletzung der Privatsphäre, aber keine Körperverletzung, also dürfte darauf auch nicht mit Gewalt reagiert werden. Somit dürfte Markus, selbst wenn Diana ihn vorher ihne Einwilligung gefilmt hat, sie nicht angreifen.