Ist das eine verdeckte Gewinnausschüttung in einer UG oder GMBH?

2 Antworten

Mein Jahresgehalt beträgt 80.000 euro und dies gebe ich zu den Betriebsausgabe der UG dazu

Richtig, als Personalaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).

von den 7.000€ euro Jahresüberschuss muss ich 25% zurücklegen wegen der Rücklagenpflicht von 25% der UG

Nein, von den 10.000 € (1/4 des Jahresüberschusses, siehe § 5a (3) GmbHG), also 2.500 €.

Dein Jahresüberschuss (Umsatz-Ausgaben) beträgt ja 10.000 € und ist noch vor Steuern zu betrachten.

Die 80.000 Geschäftsführergehalt versteuer ich mit 42% Einkommensteuer und der REST ist für mich?

Die 80.000 € unterliegen bei dir der monatlichen Lohnsteuer.

Und die Steuersätze finden erst dann Anwendung wenn du eine Einkommensteuererklärung abgibst und ein Steuerbescheid erstellt wird.

Die Einkommensteuer bemisst sich übrigens am zu versteuernden Einkommen -Hierbei werden alle deine Einkünfte (z.B. bei dir die Lohneinkünfte: Bruttolohn abzüglich Werbungskosten) zusammengerechnet und davon werden, grob gesagt, nochmal Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen.

Je nach Höhe dieses zu versteuernden Einkommens steigt entsprechend auch die Einkommensteuer progressiv an. Bis 11.604 € fällt keine Einkommensteuer an. Ab danach beginnt der Steuersatz mit 14%.

PS: 42% Steuersatz fällt erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 66 761 € an!

Und zur Frage mit der verdeckten Gewinnausschüttung: Eine vGA kann sich hier höchstens aus einem überhöhten (nicht dem Fremdvergleich standhaltend) Geschäftsführergehalt ergeben, zumal du ja auch selbst beherrschender Gesellschafter bist.

Aber jetzt so aus der Frage erkenne ich keine.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

DerFragendeElch 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 23:50

Danke für die ausführliche Antwort.

Habe das bissle durchgerechnet. Mit dem selben Umsatz von 100.000 Euro im Jahr würde sich wahrscheinlich eine UG mit diesem Vorgehen deutlich mehr lohnen als ein Einzelunternehmen. Oder wie schätzt du das ein, durch deine Erfahrungen. Abgesehen von der branche, wenn man davon ausgeht, dass man echt nicht viele Betriebsausgaben hat, außer sein eigenes Gehalt.

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Hallo Elch,

Es könnte eventuell sein, dass das Finanzamt die 80 Tsd Jahresgehalt für eine 1-Mann UG zu viel ist, im Vergleich zum üblichen Marktvergleich.

Soviel ich weiß sind eher 60-65 Tsd. Jahresgehalt eher der übliche Marktwert bei Kleinst - GmbH / UG.

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Ansonsten beachte noch, bei Kapitalgesellschaft brauchst Du doppelte Buchhaltung und Bilanzierungspflicht, wenn das ein Steuerberater macht sind es ca. 2500 EUR im Jahr.