Ist das ein gelungenes Handout?

1 Antwort

Zusammengefasst geht die Kirche nicht gegen Hexen vor.

Wenn das dein schöngefärbtes Ergebnis ist, hast du aber entscheidende Quellen völlig ignoriert.

Da könnte man direkt auch behaupten, Hitler war kein Mörder, er hat ja nachweislich niemanden umgebracht. Nun ist es aber so, dass auch Anstifter zum Mord als Mörder gelten und Anstiftung zur Hexenverfolgung, Folter und Verbrennung ist vor allem der Kirche anzulasten.


maxpro1234 
Beitragsersteller
 19.01.2025, 17:04

Auf welche quelle berufst du dich den? Klar hat die Kirche mitgewirkt und das erkläre ich auch im Referat. Allerdings hat die Kirche keine Hexenverfolgung durchgeführt und auch nie unterstützt. Luther war nur davon besessen. Hingegen war Kramer auf sich gestellt. Die Kirche hat andersgläubige verfolgt. Dies steht auch oben.

Hamburger02  19.01.2025, 19:30
@maxpro1234

Auslöser des Hexenwahns war der Hexenhammer und die Hexenbulle..beides kirchliche Dokumente.

Priester und Prediger trugen durch ihre Predigten zur Verbreitung der Angst vor Hexen bei. Sie warnten vor dem Einfluss des Teufels und riefen zur Wachsamkeit auf. Solche Botschaften schürten oft Misstrauen und Hexenhysterie in der Bevölkerung.

Die Kirche arbeitete eng mit weltlichen Herrschern zusammen, um Hexenprozesse durchzuführen. Während die kirchliche Inquisition oft die Anklagen initiierte, führten weltliche Gerichte die Hinrichtungen durch. Dies war besonders in katholisch dominierten Gebieten der Fall.

Konkrete und gut belegte Beispiele:

Ursula Gotz und Margaretha Mössmer (1590)
  • Ort: Dillingen an der Donau, im Fürstbistum Augsburg.
  • Kirchlicher Akteur: Der Hexenprozess wurde von Bischof Marquard vom Fürstbistum Augsburg initiiert. Die Inquisition spielte eine führende Rolle.
  • Hintergrund: Ursula Gotz und Margaretha Mössmer wurden beschuldigt, durch Hexerei Krankheiten verbreitet und Schaden an Mensch und Vieh verursacht zu haben.
  • Verlauf: Die kirchlichen Vertreter setzten Folter ein, um Geständnisse zu erzwingen. Dann übergaben sie die Hexen mit Schuldfeststellung der weltlichen Macht zur Hinrichtung.
  • Bedeutung: Der Prozess zeigt, wie stark die Kirche (in diesem Fall das Bistum) an der Durchführung von Hexenprozessen beteiligt war, insbesondere in katholisch dominierten Fürstbistümern.
Der Fall von Gelnhausen (1630er Jahre)
  • Ort: Gelnhausen (heute in Hessen).
  • Kirchlicher Akteur: Die katholische Kirche unter Führung des Bischofs von Mainz initiierte den Prozess.
  • Hintergrund: Frauen aus dem Ort wurden von kirchlichen Behörden beschuldigt, Hexensabbate abzuhalten und mit dem Teufel im Bunde zu stehen.
  • Verlauf: Dieser Prozess war besonders grausam und beinhaltete nicht nur Folter, sondern auch das gezielte Vorgehen gegen bestimmte Familien, die bereits in sozialen Konflikten standen.
  • Bedeutung: Der Fall ist ein Beispiel dafür, wie die Kirche Hexenprozesse einleitete, um den Glauben an die Autorität der Kirche zu stärken.
Der Fall der Tempelwiese (Oberösterreich, 1680)
  • Ort: Im Fürstbistum Passau, Oberösterreich.
  • Kirchlicher Akteur: Der Passauer Fürstbischof Wenzeslaus von Thun und Hohenstein trieb Hexenprozesse voran.
  • Hintergrund: Hier ging es vor allem um Frauen, die angeblich durch Hexerei Missernten verursacht hatten.
  • Verlauf: Die Anklage und die Ermittlungen wurden von der kirchlichen Inquisition organisiert und durch den Bischof genehmigt.
  • Bedeutung: Dieser Fall zeigt die direkte Verbindung zwischen kirchlicher Macht und Hexenverfolgung.
Fazit

Die oben genannten Fälle zeigen, dass die Kirche, insbesondere die katholische Kirche, nicht nur eine theologische Grundlage für Hexenverfolgungen lieferte, sondern auch aktiv Prozesse einleitete und durchführte. Besonders in katholisch dominierten Fürstbistümern war die kirchliche Beteiligung oft zentral. Dies war weniger in protestantischen Gebieten der Fall, wo weltliche Gerichte meist die Hauptrolle spielten.