Ist da ein Trick?: Jobcenter stellt mir einen AVGS-Gutschein aus?
Das für mich zuständige Jobcenter hat mir einen AVGS-Gutschein ausgestellt.
Der ist zwei Monate gültig und in der Eingliederungsvereinbarung steht, eine Nichteinlösung des Gutscheins löst keine Sanktion aus.
Bin völlig verpeilt.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du hast eine Eingliederungsvereinbarung tatsächlich unterschrieben?
Darin liegt wohl der Trick. Weil mit dieser Vereinbarung verzichtest du auf deine verfassungsmässigen Grundrechte. Sowas sollte man niemals unterschreiben, selbst wenn du einen Gutschein über 1000 Euro oder so bekommst.
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Gut. Mach dich mal im Internet etwas schlau. Die Faustregel lautet: Keine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben und dir diese per Verwaltungsakt zukommen lassen. Dagegen legst du dann Widerspruch ein, mit der Begründung, dass durch diesen Verwaltungsakt deine verfassungsmässigen Grundrechte eingeschränkt werden.
Sage deinem Sachbearbeiter auch, dass das nichts persönliches ist und bleibe schön freundlich.
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Ja, mache ich sowieso nur über Anwalt den Verwaltungsakt. Es geht mir um den einen Satz: Eine Nichteinlösung des Gutscheins löst KEINE SANKTION aus.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die Gründer-Unterstützung des Arbeitsamtes muss man eigentlich beantragen. Hast du da mal von einer Idee erzählt?
Ansonsten kann natürlich auch eine Verwechslung vorliegen, vielleicht rufst du mal dort an und fragst was der Hintergrund ist.
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Der eine Satz: Eine Nichteinlösung des Gutscheins löst keine Sanktion aus - kann ich denen nicht ganz abnehmen.
Eine Vereinbarung unterschrieb ich bis jetzt nicht.