Ist COLLEON ein Betrügerfirma?
Hallo,
Ich habe eine Frage. Mein Vater hat eine Mahnung bekommen und muss 75 € an COLLEON bezahlen. Ich weiß nicht, ob das eine Betrügerfirma ist. Ich habe dort angerufen und sie haben mir gesagt, dass ich wegen Selbstauskunft.de eine Schufa gekauft und nicht bezahlt hätte. Könnt ihr mir helfen?
3 Antworten
Warum auch immer man solche Webseiten besucht und nicht liest.
Schon auf der Hauptseite steht Recht direkt was du das bekommen sollst. Nämlich von denen GAR NICHTS.
Da steht nämlich folgendes:
Wir besorgen Ihre SCHUFA-Auskunft
Entsprechend Artikel 15 DSGVO
Das was die machen ist mit deinen Daten auf folgende Webseite zu gehen:
https://www.meineschufa.de/ (offizielle SCHUFA-Webseite)
ganz runterscrollen und unten auf den Button:
- Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO
- Schritt 2) -> Datenkopie beantragen - klicken
- Schritt 3) -> HIER deine Daten eingeben <- und dann kommt völlig kostenlos (100%) die Datenkopie nach Hause
Ich habe dort angerufen und sie haben mir gesagt, dass ich wegen Selbstauskunft.de eine Schufa gekauft und nicht bezahlt hätte.
- Ruft man da nicht an
Ist es richtig dass dieser "Service" 29,90 € kostet.
Könnt ihr mir helfen?
Klar.
Beantworte die Frage ob du / ihr /es / sie gekauft hat (Button sagt ja schon aus "KOSTENPFLICHTIG BESTELLEN"). Wenn ja, dann müsst Ihr bezahlen. Wenn nein, dann wird der Forderung widersprochen.
Denn laut der Rechnungsaufstellung, die btw. falsch ist, wären hier nur 44,30 € fällig und keine 75 € UND es fehlt eine korrekte und komplette Forderungsaufstellung.
Eine korrekte Forderungsaufstellung MUSS beinhalten, wie sich jeder Posten zusammensetzt.
- Posten
- für
- Posten
- für
- Posten
Das erfüllt hier das Schreiben nicht. Oder ist auf der 2. Seite eine solche Forderungsaufstellung? Wenn ja, dann auch hier bitte ein Bild posten, WIE.
Hat man eig. die Selbstauskunft mittlerweile erhalten?
Wenn nein, dann wäre die Forderung zusätzlich hinfällig, da die Vertragsleistung nicht erfüllt wurde. Es sei den, die Lieferung beginnt erst nach Zahlungseingang.
Das kommt noch erschwerend hinzu. Der Schuldner soll die HF an den Gläubiger zahlen zzgl. angemessener Kosten (besagte € 2,50), und den Rest ignorieren.
zzgl. angemessener Kosten (besagte € 2,50)
Nö!
1. Was sollen hier angemessene Kosten sein?
2. Woraus basieren deine 2,50 € fiktiven kosten?
Pauschaler Portoersatz, wenn (!) zweimal schriftlich gemahnt wurde. Da bin ich gern großzügig :-)
- Nachweispflichtig
- Solche Webseiten mahnen nicht postalisch (!) -> Grundvoraussetzung für Portokosten (Nachweispflichtig)
E-Mail Mahnungen sind ohne Mahngebühren zulässig.
Durchaus korrekt, aber wie gesagt, da bin ich gern großzügig. Und man weiß ja auch nie, was der Schuldner nun tatsächlich mal postalisch erhalten hat und was nicht.
Es ist zwar richtig dass man das nicht weiß, aber hier besteht dann auch wieder die Nachweispflicht des Gläubigers 1. diese E-Mail versendet zu haben UND noch dazu, dass sie auch beim Empfänger eingegangen ist.
Das selbe gilt hier auch für den Postversand.
Wenn du Kosten erstattet haben willst, musst du alles nachweisen und dann wird es interessant. Wobei interessant weniger, sondern Eintönig. Denn es kommt nie ein solcher Nachweis :)
Klingt für mich auf den ersten Blick seriös. Wenn Du die Selbstauskunft gezogen und nicht bezahlt hast, besteht auch der genannte Rechtsanspruch. Warum habt ihr es soweit kommen lassen, angeblich sind vorher doch schon Mahnungen erfolgt?
Klingt für mich auf den ersten Blick seriös.
Das ist es nicht. Schon die Rechnung ist falsch.
auf der Webseite schreiben sie doch selbst (1:1 kopiert) das hier:
Das Angebot selbstauskunft.de steht weiterhin in keinerlei vertraglichem Verhältnis zur SCHUFA Holding AG oder anderen Auskunfteien. Die Korrespondenz mit der SCHUFA Holding AG ist jederzeit auch kostenlos und ohne Nutzung unserer Dienstleistungen möglich.
Also dass sie die Personendaten einfach da eingeben wo man sie normal auf der offiziellen Seite eingeben würde, und auch dass es normal kostenlos ist (also die Seite sowas wie ein Scam ist) XD
Colleon AG ist ein Inkassobüro; der Gläubiger ist selbstauskunft.de.
Da ist der Vater auf eine unsinnige Webseite hereingefallen - denn die SCHUFA Selbstauskunft gibt es kostenlos bei der SCHUFA auf Anfrage. selbstauskunft.de macht daraus nur ein Geschäftsmodell. Siehe
https://de.trustpilot.com/review/selbstauskunft.de
Ich würde die entstandenen Dienstleistungskosten zzgl. € 2,50 an selbstauskunft.de zahlen, und das Inkasso schlichtweg ignorieren. Mehr als Bettelbriefe senden können sie nicht. Nicht mit Colleon telefonieren und nichts zusagen.
Mit selbstauskunft.de hast Du natürlich recht, aber die Kosten müssen dennoch vollständig bezahlt werden. Gerade da es sich hier nicht um ein windiges Inkassobüro zu handeln scheint, darf davon ausgegangen werden, dass die Kostennoten auf dem Boden gültiger Gesetze stehen und deshalb gerichtlich durchsetzbar sein sollten. Ich würde es einfach als Lehrgeld verstehen und die Forderung vollständig begleichen.
Ich würde es einfach als Lehrgeld verstehen und die Forderung vollständig begleichen.
Ich würde diese Forderung gar nicht erst bezahlen, da sie falsch ist.
Sei es bei der Kostenhöhe, als auch bei der fehlenden Kostenaufstellung.
Zumindest die Inkassogebühren wären hier nicht zu bezahlen.
Nur die HF an den Gläubiger.
Ein geschäftserfahrener Gläubiger (und eine Betreiber einer Webseite, der Dienstleistungen verkauft, zählt zweifellos dazu) kann sich zwar Dritter für die Durchführung seiner Kardinalaufgaben bedienen (zu denen auch das Forderungsmanagement gehört), aber gemäß laufender Rechtsprechnung sind die dadurch zusätzlich entstehenden Kosten gerade *nicht* umlagefähig. Und untitulierte Forderungen kauft auch kein Inkasso auf, außer zu massiven Abschlägen. Colleon selbst behauptet auch gar nicht, Gläubiger zu sein (Zession) sondern treibt demzufolge nur das Geld für selbstauskunft.de ein.
Und was soll Colleon schon groß machen - bei den paar €, um die es hier geht, wird es niemals zu einem Mahnbescheid kommen, denn der wäre im Kostenfestsetzungsverfahren teurer als der geforderte Betrag. Da würde das Inkasso im Widerspruchsfall auf den Kosten sitzen bleiben.
Hallo,
Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe. Was ist mit (UND es fehlt eine korrekte und komplette Forderungsaufstellung) gemeint?