Ist Blaulicht mitfahren eine Straftat?


07.07.2024, 07:01

Im Internet stehen viele unterschiedliche Strafen, allerdings meist nur für den Fahrer, teilweise sogar nur 20 € Bußgeld bei erstvergehen (nur bei Blaulicht)

6 Antworten

Da kannst du ganz viel Pech haben.

Also das geht von Verwarngeld (20€) bis zu einer Amtsanmaßung.

Das Fahren mit Blaulicht wäre mindestens im Bereich des Verwarngeldes.

Numero zwo also das Anhalten von Verkehrstelinehmern und das Bild eines Polizisten zu suggerieren klarer Fall der Amtsanmaßung.

Wie hoch die Strafe der Amtsanmaßung wäre kann man so nicht genau sagen.

Aber Vorbestraft wärst du dann schon.


Tom711889 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 07:02

Danke, endlich sachlich und gescheit!

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jort93  07.07.2024, 06:36

Vorbestraft wäre man wenn man 90 Tagessätze Geldstrafe oder 3 Monate Freiheitsstrafe bekommt. Als ersttäter bei Amtsanmaßung nicht zu erwarten. Zumindest wenn sie den Leuten kein Geld abknöpfen sondern es nur zum Spaß machen.

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ManuKekk  07.07.2024, 06:39
@jort93

Wenn er aus Spaß sich als Polizist ausgibt und random Leute kontrolliert möchte ich nicht wissen was seine Vorstrafen sind die kein "Spaß" waren😁

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ronnyarmin  07.07.2024, 06:31

Der Beifahrer kann nichts dafür, welche Signaleinrichtungen der Fahrer in seinem Auto benutzt. Zumindest habe ich das so verstanden, dass er als Beifahrer nur drin sitzt, und nichts weiter macht.

Sich selbst als Polizisten auszugeben ist natürlich was anderes, weil er daran aktiv beteiligt ist.

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ManuKekk  07.07.2024, 06:37
@ronnyarmin

Es kommt auf die Gesamtsituation an.

Wenn der Beifahrer als "Polizist" verkleidet ist oder auch aus dem Auto aussteigt zum "kontrollieren" wäre es demetsprechend aussagekräftig genug.

Dass der Beifahrer "nichts davon weiß" was sein Kollege macht müsste er dann gur begründen können.

Allein seine Einstellung "aus Spaß" wäre schon eine verdächtige Aussage.

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ronnyarmin  07.07.2024, 06:40
@ManuKekk

Wenn der Fahrer ein Blaulicht aufs Dach setzt, kann man dafür nicht den Beifahrer verantwortlich machen. Wenn der Beifahrer sich später als Polizist ausgibt, ist es nicht in Ordnung, wie ich bereits geschrieben hatte.

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Grundsätzlich fällt für das Führen von blauem Blicklicht "nur" ein Bußgeld von 20 € an (Nr. 134 BKat).

ABER:

In Einzelfällen kann auch nur durch das Führen von blauem Blinklicht der Tatbestand der Amtsanmaßung (§ 132 StGB) erfüllt werden, wenn zum Beispiel das verwendete Fahrzeug wie ein Zivilfahrzeug der Polizei aussieht (vgl. KG Berlin, Urteil vom 09.01.2013 - (4) 121 Ss 247/12 (304/12)). Das Problem hierbei: Die Amtsanmaßung können die Insassen auch als Mittäter begehen. Und wenn ihr beide "Polizeikontrollen" macht, kann es für ein mittäterschaftliches Handeln durchaus ausreichen, dass einer (meinetwegen der Fahrer) sich dem angehaltenen Fahrzeug nähert und die "Kontrolle" durchführt, während der andere (der Beifahrer) sich der Beifahrerseite nähert und so tut, als würde er seinen "Kollegen" absichern. Da muss der Beifahrer keinen Piep sagen und wird trotzdem als Mittäter bestraft. Bei einem solchen "arbeitsteiligen Handeln", dem ein gemeinsamer Tatplan zugrunde liegt, wird allen Mittätern die Handlung der jeweils anderen zugerechnet. Es wird als rechtlich so behandelt, als hätte auch der Beifahrer die "Kontrolle" des Fahrers des angehaltenen Fahrzeugs durchgeführt.

Ausprobieren würde ich das nicht. Polizisten sind da ausgesprochen humorlos. Und wenn ihr da mal den falschen anhaltet, habt ihr auch ganz schnell die echte Polizei an der Backe. Selbst wenn ihr "nur" mündliche Verwarnungen aussprecht, wird es nicht lange dauern, bis jemand misstrauisch wird. Ich zum Beispiel verlange immer den Ausweis. Spätestens da wird es für euch eng. Vor dem Nachbasteln von Ausweisen kann ich nur schwer abraten. Bei Urkundenfälschung gibt es nochmal einen saftigen Aufschlag zu der Strafe wegen Amtsanmaßung. Wenn man euch da ein paar Taten nachweisen kann, landen wir definitiv nicht mehr unter 90 Tagessätzen. Da kann es auch schnell eine Bewährungs- statt einer Geldstrafe geben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

Ja, ist Amtsanmassung. Dein Kollege hat kein Recht mit Blaulicht zu fahren, ud schon garnicht, aus "Spass" Polizeikontrollen durchzufuehren.

Wenn du als "Polizeibeamter" in Uniform mitfaehrst, machst du dich auch als Beifahrer der Amtsanmassung schuldig.


Tom711889 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 06:58

Ohne Uniform, und in fast allen Fällen ohne Kontrolle, aber danke

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Eine Kontrolle ist eine Massnahme, die in die Freiheit der anderen Person eingreift! Damit habt ihr schon den Straftatbestand Amtsanmassung begangen, egal ob da Geld verlangt wird oder nicht!

Mit Blaulicht fahren ist für dich als Beifahrer straffrei. Die Kontrolle begehst du aber mit.