Islamisch heiraten, aber ihr Vater will nicht?

3 Antworten

Waaleikum assalam.

Bei mir war es auch so.

Allah swt weiß es am besten, lass es die Zeit zeigen. Und außerhalb der Ehe ist es eh verboten eine bzh zu führen, außer ihr habt eine kennenlernphase obwohl das ohne ein Elternteil zu wissen nicht geht.

Wenn dein Vater darüber bescheid weiß kannst du ja ihm fragen, dass er mit ihr Vater redet oder du kannst ihr fragen wo ihr vater zur Moschee geht und ihr könntet dort euch unterhalten, er kennt dich ja nicht. Du kannst ja dich gut vorstellen lassen. Oder dein Vater macht die Sache.

Oder deine Mutter redet mit ihrer Mutter vielleicht verstehen sie sich gut und ihre Mutter kann ihr Vater überzeugen dass es doch klappt.

Aber wenn sein Vater es nogo zeigt dann kannst du leider nix machen außer du entführst sie wie in alten Zeiten, jk.

Aber das ding ist, ihr könnt nikkah trz machen ohne Eltern, wenn sie unnötig dagegen sind sowie Nationalität. Weil du bist moslem du kannst sie heiraten, es ist alles halal. Aber ob die Eltern noch immer die Tochter wirklich als Tochter sehen, das ist was anderes.

Manchmal ist es so, dass die Eltern die Tochter gut kennen und die Kultur deinerseits auch weshalb sie nicht erlauben da die Tochter vl mit deine Kultur nicht wirklich ausgehen könnte.

Mach dua oder macht beide istikhara, es hilft.

Möge Allah euch zusammenbringen in halalerweise, wenn ihr wirklich für euch bestimmt seid. Amin.


enes04  03.06.2024, 18:10

Fürchte Allah und den jüngsten Tag! Du hast eine gewaltige Last über dich gebracht, indem du eine verheerende Fatwa ohne Wissen gegeben hast! Die Abstammung IST ein legitimer Grund für den Wali einen Ehemann für seine Tochter abzulehnen!

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prettybunny  05.06.2024, 21:38
@enes04

assalamu aleikum wa rahmetlullahi wa barakatuh

aber wieso? es is nicht verboten außerhalb der Nationalität zu heiraten & trz verbieten es die eltern, wegen kulturelle sachen? sie lehnen ab, dass die kinder halal vorangehen? gibt es ein hadith dazu, dass es ein grund sei? barakallahu fīk

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enes04  10.06.2024, 19:05
@prettybunny

Shaykh Mūsā Al-Ḥajjāwī sagte:

„Und die Kafāʾah (zwischen der Frau und dem Mann) ist keine Bedingung für ihre Richtigkeit (der Eheschließung) und sie ist: Die Religion und die Stellung - diese sind die Herkunft und die Freiheit. Sollte der Vater also eine Keusche (Tochter) an einen Fājir (unmoralischen) oder eine Araberin an einen Nicht-Araber verheiraten und einer ist damit nicht zufrieden - von der Frau oder den Vormunden - (so tritt) die Aufhebung (Al-Faskh ein).“[Zād Al-Mustaqniʿ (S.322)

Shaykh Manṣūr Al-Buhūtī sagte:

“Die Kafāʾah - und sie ist sprachlich: ,Die Gleichheit/Ebenbürtigkeit’ und hier (im Fiqh des Nikāḥ/der Heirat): ,Religion, also das Verrichten der Pflichten und das Vermeiden des Verbotenen’ und die Stellung - und sie ist: Die Herkunft und die Freiheit und ein nicht-verächtlicher Beruf und der Wohlstand (die finanzielle Stärke) in dem Ausmaß, wie es ihr gegenüber verpflichtend ist - ist keine Bedingung in ihrer Richtigkeit - also; Die Richtigkeit der Eheschließung.

Aufgrund des Befehls des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - Über Fāṭimah Bint Qays, dass sie Usāmah Ibn Zayd heiratet. So heiratete er (Usāmah Ibn Zayd) sie (Fāṭimah Bint Qays) durch seinen Befehl (des Propheten ﷺ)¹.

(Die Überlieferung ist) Muttafaqun ʿAlayh. Vielmehr ist es eine Bedingung für eine Notwendigkeit. So, wenn der Vater eine Keusche (Tochter) an einen Unmoralischen verheiratet, oder eine Araberin an einen Nicht-Araber, oder eine Freie (Frau) an einen Skaven und jemand von der Frau oder den Vormunden nicht zufrieden ist, bis er die Aufhebung (des Ehevertrages) ausspricht. So hebt ein Bruder (einer Frau) mit der Einverständnis eines Vaters (den Vertrag) auf, weil die Schande auf ihnen allesamt liegt. [Ar-Rawd Al-Murbiʿ (S.608)]—Shaykh Abdurrahman ibn Qāsim sagte:"So ist der nicht-Araber der Araberin nicht ebenbürtig" und erwähnt darauf den Athar von Umar der noch folgt [Hāshiyah Ar Rawd Al Murbi (6/289)]

Ibn Qudāmah sagte:

"So wurde über ihm (Ahmad) überliefert, dass sie (die ebenbürtigkeit) eine Bedingung für sie (die Nikah) ist. Er sagte: 'Wenn ein Mawlā eine Araberin heiratet, wird zwischen ihnen getrennt' und das ist (ebenfalls) die Aussage von Sufyān"[Al Mughni (9/387)]——ʾAbū ʿAbdillāh Aḥmad ibn Ḥanbal, sagte über eine Riwāyah von Muhānah:„Über Nāfiʿ, über Ibn ʿUmar, er sagte: Der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: "Die Araber sind einander ebenbürtig. Ein Stamm gegenüber einem anderen Stamm und ein Gebiet gegenüber einem anderem Gebiet, außer ein Weber und ein Schröpfer."

‘Und Ibrāhīm Ibn Muḥammad Ibn Ṭalḥah Ibn ʿUbaydillāh sagte: ,ʿUmar Ibn Al-Khaṭṭāb - Möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - sagte: „Ich verbiete die Geschlechtsteile der Frauen mit vornehmer Herkunft, außer für dem Ebenbürtigen.

”‘Also wenn der Mann seine Tochter an einen Weber, einen Schröpfer oder einen Kussāḥ (eine Krankheit) verheiratet, ist seine Nikāḥ nicht vollzogen/gültig.”Ich (der Überlieferer) sagte: „Warum?”Er (ʾImām Aḥmad) sagte: „Aufgrund des Ḥadīṯes, der kam: "Die Menschen sind sich ebenbürtig, außer der Weber und der Schröpfer.‘ (Und) das Handeln danach (nach dem Ḥadīṯ). Die Quraysh sind einander ebenbürtig und die Araber sind einander ebenbürtig, so wenn er Religion hat (ein rechtschaffner Muslim ist) und (selbst) wenn er nichts hat, außer einen Vater oder Eltern oder einen Großvater, so ist er ebenbürtig."

[Zād Al Musafir (2321)

Imām Aḥmad sagte in einer Riwāyah über Al-Maymūnī:„Die Eheschließung (geschieht) durch die Stellung (in der Gesellschaft) und sie ist die noble Herkunft und ebenso sind die Sunan verpflichtend. Der Mann heiratet nicht, außer seinesgleichen. Und die gesamte Ummah Muḥammad‘s - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - kehrten sich zwischen ihnen davon ab und blieben nicht (darauf) stehen. Siehst du eine Hashimīyyah, welche einen Araber heiratet!? Oder einen Nicht-Araber eine Araberin! Sie verabscheuen es bis, dass einige von ihnen ihn schlugen (den Bräutigam) und zwischen den beiden trennten. So ist dieses eine Angelegenheit, worauf sich der Islam bereits drehte.

[Zād Al-Musāfir (2322)]

ʾImām Aḥmad sagt in einer Riwāyah über ʾAbū Al-Ḥāriṯ: „Wenn die Araberin den Mawlā² heiratet, so wird zwischen ihnen getrennt.“[Zād Al-Musāfir (2324)]

¹ ʾImām Aḥmad erwähnt, dass Usāmah von den Arabern war und somit ebenbürtig

 [Zād Al-Musāfir (2323)]

²Mawlā hat mehrere Bedeutungen und hier scheint der Nicht-Araber eines Sklavenvolkes ohne Schutz eines Stammes hinter sich gemeint zu sein und Aḷḷāh weiß es am besten.

Diese Aussagen stellen klar, dass das Ablehnen eines Mannes, der um die Hand der Tochter anhält, aufgrund seiner Herkunft, seiner gesellschaftlichen Position, seiner finanziellen Lage oder seinem Beruf durchaus Legitim ist und ʾImām Aḥmad und auch der edle Gefährte ʿUmar Ibn Al-Khaṭṭāb waren sehr streng darin.

☝️entnommen aus dem Thread eines Bruders

Diese Angelegenheit ist keine geringe, sodass sich irgendwelche Nullen im Wissen mit TikTok-Selbststudium rausnehmen könnten Vätern ihre Wilaya abzusprechen!

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Hab Sabr und vertraue auf الله und wenn es nicht klappt, dann ist sie nicht dein Nasip.

aber ihr Vater will nicht?

Da kannst nix machen, und wir auch nicht.

wie wir dennoch heiraten können?

Ein fach machen - was sonst - wenn ihr volljährig seid. Mit den Konsequenzen - Bruch mit der Familie, finanzielle Schwierigkeiten o.ä. - müßt ihr dann leben. Wenn ihr das nicht könnt/wollt, dann - eben schon brav sein.