Islam, Ramadan, Fastenabbruch?
Hallo meine Brüder und Schwester des Islams, ich hätte mal eine Frage bezüglich des Ramadan's bzw. Fasten. Ich habe gehört, dass wenn man sein Fasten abbricht, man dann für diesen einen Tag an dem man abgebrochen hat, 61 Tage nachholen muss. Nun wollte ich wissen ob es stimmt. Danke im Vorraus.
4 Antworten
Das stimmt nur in dem Fall, wenn Du ohne Grund an dem Tag vorzeitig Fastenbrechen begannen hast. Bei Krankheit, Unterzuckerung z.B. darfst Du dich nicht quälen und dein Fasten für diesen einen Tag vorzeitig beenden und dann muss Du nur diesen einen Tag nachholen, nicht mehr nicht weniger. 61 Tage kommen zustande, wenn Du vorsetzlich dein Fasten gebrochen hast, 60 Tage als "Strafe" +1 Tage zum nachhholen.
Ich frage mich welche gesundheitlichen Probleme ein Fasten von 60 Tagen eigentlich haben könnte. Vorallem weil man den ganzen Tag über nichts trinken darf. Das schädigt doch mit der Zeit die Nieren.
Bewusstes abbrechen führt zu den 61 Tagen Fasten.
Wenn es bedingt ist also zb Periode der Frau und andere Fällen.
Aber wenn man wirklich vergessen hat zu Fasten und man etwas isst und es jemanden nach dem essen klar wurde dann ist das Fasten noch gültig. Hab aber immer eins in deinem Kopf. Allah sieht alles was du machst also so mal sagen ups vergessen zählt nicht.
Man muss es nachfasten, oder als Kaffarah Arme speisen, gemäß einer Fatwa von Sheikh ibn Baz.
http://islamfatwa.de/gottesdienste-ibadah/196-fasten-sawm-ramadan/ramadan-fasten/1037-suehneleistung-fuer-noch-offene-fastentage-wenn-der-naechste-ramadan-beginnt
Esselamu alejkum
Die 60 Tage gelten nur wenn du schon angefangen hast zu fasten und während du fastest dir denkst "heute hab ich keine Lusst mehr " und das fasten brichst .
Wenn man an dem Tag garnicht anfängt zu fasten so hat man diesen Tag nachzufasten .
Man sollte es garnicht soweit kommen lassen denn das unterlassen des Fastens ( ohne Grund ) ist eine große Sünde .