Inwiefern zählen die Mietnebenkosten als "Einkommen"?

3 Antworten

Einkommen ist alles, was der Vermieter als Mietzins erhält, die daraus folgende Gewinn- und Verlustrechnung führt auf, welche Kosten angefallen sind und von den Einnahmen abzuziehen sind. deshalb


Franz577 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 15:59

Richtig, Mietzins.

Aber das ist ja effektiv nur die Kaltmiete.

Die Nebenkosten sollten eigentlich keinerlei Rolle spielen, da diese ja für den Vermieter im Grunde eine Nullrechnung darstellen. Ihm bleibt davon rein gar nichts, egal wie hoch er sie ansetzt.

Denn Überschüsse muss er ja wie gesagt wieder zurückbezahlen.

Warum sie dann überhaupt berücksichtigen? Ist doch unnötige Arbeit.

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Hafnafir  23.07.2024, 16:03
@Franz577

Das ist eine Steuerklärung doch immer, der Vermieter muss aber ALLE Einnahmen angeben, dazu gehören auch die Nebenkosten, das Finanzamt lässt sich nicht gerne verarschen, also muss er auch alle KOSTEN angeben, damit das nachweislich mit rechten Dingen zugeht. Genau wie jeder Wirt und jedes Autohaus und jeder Marktverkäufer.

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Weil es eine einfache Sache ist. Alles, was auf dem Mietkonto ankommt, sind die Einnahmen und alles, was man davon weg für das Objekt im Rahmen der Vermietung bezahlt, sind die Ausgaben. Die verbleibende Differenz ist zu versteuern. Da muss dann nicht lange rumgerätselt werden.

Bei den Ausgaben kann allenfalls noch bei größeren Maßnahmen überlegt werden, ob man diese als Abschreibung auf mehrere Jahre verteilt. Da hilft dann der Steuerberater.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Grundsätzlich sind steuerpflichtige Einnahmen alles das, was der Vermieter im Rahmen des Mietverhältnisses erhält, also auch die Nebenkosten.
So steht es im Gesetz.

Dafür kann er die Nebenkosten, die an die Verfsorger weiterleitet, natürlich als Ausgabe abziehen, so dass es natürlich im Endeffekt ein Nullsummenspiel ist.

Kleine Unterscheide ergegen sich daraus, dass die Nebenkostenabrechnung naturgemäß erst im Folgejahr erfolgen kann.

Und weil es nur minimale Verschiebungen sind verzichten viele Finanzämter darauf, dass die Nebenkosten als Einnahmen zu erfassen sind, dafür können aber auch die umlagefähigen Nebenkosten nicht als Ausgabe geltend gemacht werden.
Macht es für alle einfacher.

Ein Rechtsanspruch auf diese Behandlungsweise gibt es aber nicht.