Internet bestellung?
Hallo mein Problem ist das ich ein gutes Angebot bei dem Unternehmen O2 gefunden habe. Wir haben einen Vertrag mit beidseitiger Einverständnis gemacht und habe sogar eine Kopie vom Vertrag zuhause. Aber nach mehrmaliger fehl Lieferung haben die nach 4 Wochen gesagt das wir unser Geld zurück kriegen und nichts passiert. Aber meine Frage ist zwar ist der Unternehmen nicht verbindlich and den Vertrag gebunden und bei fehl Lieferung sollte mir meines Wissens nach eine Entschädigung oder Minderung zur Verfügung stehen. Denken Sie das der Unternehmen einfach zurück treten kann aus dem Vertrag.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/PixelManuel/1721589753112_nmmslarge__904_757_1173_1173_bb34bd8bb88d3b15444c4787339c0e34.jpg?v=1721589753000)
bei fehl Lieferung sollte mir meines Wissens nach eine Entschädigung oder Minderung zur Verfügung stehen
Das ist nicht korrekt. Nach §437 und §439 BGB hat der Käufer das Recht auf Nacherfüllung. D.h. du kannst die korrekte Lieferung einfordern, so wie es vertraglich vereinbart wurde.
Eine Nachbesserung ist §440 BGB erst nach zwei erfolglosen Versuchen nicht erfolgreich. Und erst dann besteht die theoretische Möglichkeit auf Entschädigung oder Minderung.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Eine Falschlieferung reklamiert man, schickt die fälschlicherweise gelieferte Ware zurück bzw. läßt sie abholen und erhält daraufhin die bestellte Ware.
Fertig.
Der Nutzungsvertrag über die SIM-Karte wird von der Falschlieferung grundsätzlich nicht berührt.