Internet bestellung?

2 Antworten

bei fehl Lieferung sollte mir meines Wissens nach eine Entschädigung oder Minderung zur Verfügung stehen

Das ist nicht korrekt. Nach §437 und §439 BGB hat der Käufer das Recht auf Nacherfüllung. D.h. du kannst die korrekte Lieferung einfordern, so wie es vertraglich vereinbart wurde.

Eine Nachbesserung ist §440 BGB erst nach zwei erfolglosen Versuchen nicht erfolgreich. Und erst dann besteht die theoretische Möglichkeit auf Entschädigung oder Minderung.

Eine Falschlieferung reklamiert man, schickt die fälschlicherweise gelieferte Ware zurück bzw. läßt sie abholen und erhält daraufhin die bestellte Ware.

Fertig.

Der Nutzungsvertrag über die SIM-Karte wird von der Falschlieferung grundsätzlich nicht berührt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.