Internet?

1 Antwort

Vermieter können Kosten für Anschlüsse ohne explizite Regelung im Mietvetrag nicht umlegen, und selbst dann ist manches davon unwirksam (z.B. TV-Kabel Kosten ab einem Stichtag dieses Jahr). Es kommt also sehr auf die vertragliche Regelung an. Ggf. ist er mit der Anschluss-Vermittlung auch Telekommunikationsanbieter und muss sich an das TKG halten (Telekommunikations-Gesetz). Dann hat er bestimmte Pflichten wie Du auch Rechte. Im Zweifel würde ich empfehlen, Mitglied im lokalen Mieterverein zu werden und die genauen vertraglichen Regelungen dort prüfen zu lassen.


Schnatterinc3 
Beitragsersteller
 23.01.2024, 11:10

Ich danke Ihnen für Ihre schnelle und freundliche Antwort.

Betreffend Internet steht im Mietvertrag Nichts, da habe ich schon nachgesehen.

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