Insolvensverfahren Haupteinkommen/Minijob?

1 Antwort

Kann man bei einem Minijob für eine andere Person arbeiten, d.h das diese dann am Ende das Geld bekommt?

Natürlich nicht.

Wenn ihr versteht worauf ich hinaus möchte?

Ja du willst deine Gläubiger prellen und dich unrechtmäßig bereichern, während deine Gläubiger auf deinen Schulden sitzen bleiben sollen, die du zu verantworten hast. Das Prizip des Wohlverhaltens in der Wohlverhaltensphase ist es den Zweck der Insolvenz zu erfüllen. Das ist in erster Linie, dass deine Gläubiger so viel wie möglich von ihren Forderungen erhalten.

Dein Vorhaben ist strafbar nach § 283 StGB und führt auch vollkommen zu Recht dazu, dass man dir die Restschuldbefreiung versagen wird. Dann hast du nach der Insolvenz weiter die Schulden, die du vorher hattest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung