Inkasso lässt nicht locker?
Bei mir ist eine Rechnung untergegangen. Am 22.3. ist mir dies aufgefallen und ich habe die Rechnung an den Versandhändler bezahlt. Nun, beim durchgehen meiner Mails, ist mir eine Mail eines Inkassobüros aufgefallen, die sich auf die bereits bezahlte Rechnung bezieht. Allerdings wurde die am 21.3. an mich versendet. Habe diese allerdings erst am 23.3. gelesen. Am 24. lag dann der passende Brief zur email vom IB im Briefkasten.
Am 25. hat der Versandhändler meine Zahlung bestätigt. Am 27. kam eine Mail vom IB mit der Restforderung ( nur die Gebühren vom IB). Daraufhin habe ich Kurz und knapp widersprochen mit dem verbot der Weitergabe an Auskunfteien.
Seitdem habe ich nichts mehr gehört, bis heute. Eine erneute Email. Die habe ich als Foto angehängt.
Wie soll ich mich nun verhalten? Das IB einfach ignorieren? Widersprechen?
6 Antworten
Tatsache ist, dass du das Zahlungsziel nicht eingehalten hast. Du kannst natürlich dein Geld jetzt in einen Anwalt investieren oder aber ca. 10 € für die Verbraucherberatung ausgeben.
Eine E-Mail? Auf E-Mails mit solchem Inhalt grundsätzlich nie reagieren.
Wenn du normale Post von denen bekommst: öffnen, abheften, abwarten.
Wie lange warst du denn im Verzug, als du die Rechnung beglichen hast? Wieviele Mahnungen hatte dir der Lieferant bis dahin geschickt? Wäre auch noch wichtig zu wissen, wenn du nämlich nach dem Zahlungsziel erst gezahlt hast oder länger genbraucht hast, um die Recnung zu begleichen, sind die Gebühren natürlich rechtens und der Händler darf das durchaus an ein Inkassobüro weiterreichen, was noch zusätzliche Bearbeitungsgebühren für das Inkassobüro bedeutet.
Erstmal die Beauftragung in Kopie zusenden lassen. Danach eine Aufstellung der entstandenen Inkassokosten anfordern und diese auf entsprechende Rechtmäßigkeit prüfen.
-> https://www.schuldnerberatung.de/inkassokosten/
Zurecht erhobene Kosten wirst Du zahlen müssen.
Halte mich bedeckt, aber lies Dir das mal durch
Vor allem das mit der Registrierung des Inkassounternehmens.
Und: wurde gemahnt ?
Mir erscheinen die 70 Euro bei einmaligem mahnschreiben doch sehr hoch....ich würde mich von einem Anwalt beraten lassen.
https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/unberechtigte-forderung-inkassounternehmen
Seit wann kostet ein Beratungsgespräch 150 Euro? Wenn sie nur per Mail kontaktiert und aufgefordert wurde und lediglich schriftlich mit der in der Frage gesetzten Antwort abgespeist wurde , halte ich die Seriosität dieses Inkassounternehmens für sehr fragwürdig.
Ob Er/Sie nun zum Anwalt geht oder zur Verbraucherinfo ist einerlei . Er/Sie braucht auf jedenfall Unterstützung eines Rechtsgelehrten .
Ich kann lediglich meine Handlungsweise weitergeben. Inwiefern darauf eingegangen wird kann und werde ich nicht verurteilen.
Gruß .
Der Anwalt sagt dann, ja das müssen sie zahlen und schreibt selbst eine Rechnung über 150 €