Inkasso - muss ich wirklich zahlen?
Hallo,
habe mir etwas im Internet bestellt. Zahlung mit Lastschrift. Jedoch war in meinem Kundenkonto meine veraltete Bankverbindung angegeben und somit habe ich eine email bekommen mit der Aufforderung sich zu melden. Ich habe dann geantwortet das ich nun die Bankverbindung geändert habe und sie mir jetzt das Geld von diesem Konto einziehen können.
Tja und da ich dann auch keine Antwort von denen bekommen habe ist das ganze in Vergessenheit geraten. Das ganze war im mitte dezember 2019, heute kommt ein brief vom Inkasso. Das gekaufte Produkt hat 65€ gekostet ich soll jetzt mit den Inkassokosten 119€ zahlen.
Dürfen die das so einfach? Sowas kann ja mal passieren.
Bei Vodafone habe ich vor ewigkeiten auch mal was übersehen mit einer bezahlung, da habe ich monatlich, ein halbes Jahr lang Mahnungen bekommen (habe gedacht die emails sind fake) bis die das Inkassounternehmen eingeschaltet haben.
danke im voraus für alle antworten :)
9 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Rappixel/1580566432903_nmmslarge__0_0_343_343_e789b52403ba81dcff4b4c51cb0523f6.jpg?v=1580566433000)
Ich arbeite selbst in einem Inkassobüro und weiß, dass alle Inkassokosten berechtigt sind, die ein Inkassounternehmen verlangt.
Ich habe dann geantwortet das ich nun die Bankverbindung geändert habe und sie mir jetzt das Geld von diesem Konto einziehen können. Tja und da ich dann auch keine Antwort von denen bekommen habe ist das ganze in Vergessenheit geraten.
Wenn du beweisen kannst, dass du dich wirklich gemeldet hast, die das aber übersehen haben, dann kannst du der Forderung widersprechen. Klar war es ein Fehler von dir, aber du hast versucht den Fehler gleich zu berichtigen. Hierbei fehlen mir allerdings zu viele Informationen. Da ich noch keine Freundschaften hier eingehen kann, weil ich noch nicht lange genug auf gutefrage.net bin, kann ich dir leider nicht anbieten, mir eine private Nachricht mit Details zu schicken, damit ich dir besser helfen kann
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Hey danke für die Hilfe. Habe jetzt schon auf die anderen gehört und das geld einfach überwiesen damit ruhe ist. Aber theoretisch könnte ich es trotzdem nachträglich denen senden wenns denn überhaupt etwas bringt
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Alle zulässigen kosten müssen gezahlt werden, einen 1,3er satz muss man allerdings dann auch begründen können. Ein einfacher Brief rechtfertig nur einen 0,3er Satz, eine nachgelagerte Abrechnung (am besten getrennt zahlen damit es keine Abrechnung geben muss) vermutlich keinen 1,3er Satz. Und dann kommt es noch darauf an wer der Gläubiger ist, ein Konzern mit eigener Buchhaltungs/Mahnabteilung kann das billiger inhouse abbilden, hierzu wäre er verpflichtet. Ein Betrieb mit meinetwegen 10 Mitarbeitern arbeitet hingegen wirtschaftlicher mit einem Inkassobüro. Ganz so einfach ist es also nicht.
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Danke für deine Antwort, du hattest recht. Habe den Versandhandel angeschrieben. Die haben das geprüft und gemeint das sie tatsächlich meine email überlesen haben und haben das Inkasso Unternehmen sofort benachrichtigt.
hab mein Geld wieder.
Danke!
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Wenn Du nicht zahlst kann sofort und ohne vorherige Mahnung auch ein Inkasso eingeschaltet werden, die geplatzte Lastschrift hast Du schließlich zu verschulden.
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Wo lieg ich falsch ?
- Es kann kein Inkasso beauftragt werden ? Trotz sogenannter „Selbstmahnung“, welche bei einer Lastschrift vorliegt ?
- Die geplatzte Lastschrift hat der Fragesteller nicht zu verschulden ?
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Die Firma darf die Forderung an ein Inkassounternehmen geben. Der erhöhte Betrag kommt durch die Kosten für Mahnung und Inkassounternehmen zusammen.
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Wenn Du per Lastschrift zahlst, bist Du nach meiner Kenntnis dazu verpflichtet, sicherzustellen, daß das Geld von dem angegebenen Konto eingezogen werden kann und Du bist dazu verpflichtet, für ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Im Prinzip kommt ja beides auf das Gleiche heraus.
Wenn Deine Bankverbindung bei dem Händler nicht aktuell war, dann ist das aus meiner Sicht Dein Problem.
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Wurde der Betrag denn bei dir abgebucht? Wenn ja, klär das, im Zweifelsfall über den Verbraucherschutz, wenn nicht, dann zahl den geforderten Betrag, denn das hast du selbst verbockt.
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Ja aber was kann ich dafür, wenn sie meine email ignorieren? Das ist die Frage aller fragen für mich :)
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Sie haben sie nicht ignoriert, so läuft das nicht. Versäumst du eine Zahlung oder eben die korrekten Bankdaten, bist DU in der PFLICHT, den Verlust auszugleichen. Du kannst nicht erwarten, dass dir jeder hinterherrennt.
Also, 119€ zahlen und als Lehrgeld verbuchen.
Nein , leider liegst Du falsch