Indizierungsliste B

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Wenn etwas auf Liste B kommt, droht eine Beschlagnahme. Dann darf das Album nicht mal mehr unter der Ladentheke verkauft werden, sondern es unterliegt einem totalen Verbreitungsverbot. Nach dem neuen Jugendschutzgesetz von 2004 kann etwas, das ab 18 freigegeben ist, nicht mehr indiziert werden. Aber FSK 18 liegt halt noch freiverkäuflich aus, wenn etwas indiziert ist, darf es nur noch unter der Ladentheke verkauft werden. Wenn etwas auf Liste A indiziert ist, liegt eine leichte Jugendgefährdung vor, auf Liste B eine schwere

Du darfst das Teil jedenfalls besitzen und kaufen, sofern Du volljährig bist und es von Kindern fern hälst.

z.B. aus Österreich kannst Du es legal auftreiben.