In wieweit ist ein Amt nachweispflichtig?
Einem Klienten wurde mitgeteilt, dass ein Bescheid nach alten Daten entschieden wurden, weil nicht alle Unterlagen für den neuen Bescheid rechtzeitig eingetroffen sein.
Nach dem ich die Eingangsstempel der eingereichten Unterlagen anforderte, wurde der Bescheid erneuert.
Für den Nachweis der Eingangsstempel sieht das Amt "keine weitere Veranlassung".
Ich möchte dennoch den Nachweis der Eingangsstempel, da mein Klient jetzt eine Behauptung (in Vertretung des Oberbürgermeisters) über das zu späte Einreichen von Unterlagen in seinen Akten hat.
Der Grund für die Änderung des Bescheides wurde nicht genannt.
Daher die Frage oben.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
In welcher Funktion bist Du tätig, wenn Du von einem "Klienten" sprichst?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/CleverRemo/1618472932907_nmmslarge__12_10_218_218_2d5dc4a69fa66def2989dcba42316532.jpg?v=1618472933000)
Betreuer
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
In welcher Art von Akten steht denn ein Vermer über das zu späte Einreichen von Unterlagen?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/CleverRemo/1618472932907_nmmslarge__12_10_218_218_2d5dc4a69fa66def2989dcba42316532.jpg?v=1618472933000)
In einem Schreiben, das mein Klient bekommen hat. Für den Nachweis des Eingangsstempels sieht das Amt jetzt keinen Grund mehr. Ich aber schon
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
kannst Du nicht einfach Akteneinsicht verlangen?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/CleverRemo/1618472932907_nmmslarge__12_10_218_218_2d5dc4a69fa66def2989dcba42316532.jpg?v=1618472933000)
Doch, das wäre der letzte Schritt
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/GutenTag2003/1588519744538_nmmslarge__0_0_330_331_af4ab91c989f18c51a60e2a994fb233a.jpg?v=1588519745000)
Der Grund für die Änderung des Bescheides wurde nicht genannt.
Der Logik folgend.
Wird ein mit verspätetem Eingang begründeter Bescheid aufgehoben, wurde auch die Begründung nicht weiter aufrecht erhalten.
Damit ist Dein Wunsch bereits erfüllt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/GutenTag2003/1588519744538_nmmslarge__0_0_330_331_af4ab91c989f18c51a60e2a994fb233a.jpg?v=1588519745000)
Nun, Du hast die Aufhebung des Bescheides. Ergo ...
Der Logik folgend. ...
über das zu späte Einreichen von Unterlagen in seinen Akten hat.
Das wird sicher "intern" auch zu regeln sein.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/CleverRemo/1618472932907_nmmslarge__12_10_218_218_2d5dc4a69fa66def2989dcba42316532.jpg?v=1618472933000)
Was die intern regeln geht nicht ka nichts an.
Mein Klient hat einen schriftlichen Vorwurf erhalten. Der soll korrigiert werden
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Der soll korrigiert werden
Nun, Du wirst doch in der Lage sein,. diesen Vorwurf zu entkräften und zurück zuweisen
Das würde sogar ich mir zutrauen. 😉
Mein Wunsch war nicht die Aufhebung des Bescheides sondern der Nachweis der Eingangsstempels. Dieser Forderung ist das Amt nicht nachgekommen.