In wieweit ist ein Amt nachweispflichtig?

Agamemnon712  25.07.2024, 10:42

In welcher Funktion bist Du tätig, wenn Du von einem "Klienten" sprichst?

CleverRemo 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 11:27

Betreuer

Bergfex49  25.07.2024, 10:43

In welcher Art von Akten steht denn ein Vermer über das zu späte Einreichen von Unterlagen?

CleverRemo 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 11:30

In einem Schreiben, das mein Klient bekommen hat. Für den Nachweis des Eingangsstempels sieht das Amt jetzt keinen Grund mehr. Ich aber schon

Bergfex49  25.07.2024, 11:50

kannst Du nicht einfach Akteneinsicht verlangen?

CleverRemo 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 12:28

Doch, das wäre der letzte Schritt

1 Antwort

Der Grund für die Änderung des Bescheides wurde nicht genannt.

Der Logik folgend.

Wird ein mit verspätetem Eingang begründeter Bescheid aufgehoben, wurde auch die Begründung nicht weiter aufrecht erhalten.

Damit ist Dein Wunsch bereits erfüllt.


CleverRemo 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 11:31

Mein Wunsch war nicht die Aufhebung des Bescheides sondern der Nachweis der Eingangsstempels. Dieser Forderung ist das Amt nicht nachgekommen.

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GutenTag2003  25.07.2024, 11:33
@CleverRemo

Nun, Du hast die Aufhebung des Bescheides. Ergo ...

Der Logik folgend. ...
 über das zu späte Einreichen von Unterlagen in seinen Akten hat.

Das wird sicher "intern" auch zu regeln sein.

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CleverRemo 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 12:30
@GutenTag2003

Was die intern regeln geht nicht ka nichts an.

Mein Klient hat einen schriftlichen Vorwurf erhalten. Der soll korrigiert werden

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GutenTag2003  25.07.2024, 12:33
@CleverRemo
Der soll korrigiert werden

Nun, Du wirst doch in der Lage sein,. diesen Vorwurf zu entkräften und zurück zuweisen

Das würde sogar ich mir zutrauen. 😉

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