In NRW ohne Abitur Studieren?

3 Antworten

Grundsätzlich, bietet das Hochschulrahmengesetz die Möglichkeit, ohne Abitur studieren zu können, wenn man für den jeweiligen Studiengang "beruflich qualifiziert" ist. Die abschließenden Voraussetzungen, werden von den Ländern in deren Hochschulgesetzen geregelt. Bundesweit gilt jedoch:

1.) Mindestens Realschulabschluss,

2.) Eine erfolgreich abgeschlossene, mit dem jeweiligen Studiengang artverwandte Berufsausbildung von mindestens zwei- oder dreijähriger Dauer (je nach Bundesland) und

3.) Eine mindestens zwei- oder dreijährige Berufserfahrung in diesem Beruf (je nach Bundesland).

Die einzelnen Universitäten können nach meinem Wissen auch noch weitere, interne Anforderungen festlegen. Insgesamt, wird nur ein kleiner Anteil der Studienplätze an "beruflich qualifizierte Personen" vergeben und die Anforderungen die an beruflich qualifizierte Studierende gestellt werden, sind oftmals strenger als die, die an die Studierenden mit Abitur gestellt werden. So haben einige Universitäten die Regelung, dass beruflich qualifizierte Studierende alle Prüfungen auf Anhieb bestehen müssen und ansonsten von der Uni fliegen, während die Studierenden mit Abitur die Chance haben die Prüfungen zu wiederholen.

Zusammengefasst lässt sich demnach festhalten: rechtlich prinzipiell möglich, ob allerdings in diesem Fall, das weiß ich nicht, da zahnärztliche-/ kieferorthopädische Fachangestellte und Psychologie nicht artverwandt sind. Bessere Chanen, hätte sie definitiv bei Zahnmedizin. In der Praxis, werden nur wenige Studienplätze auf diesem Weg vergeben und man hat in der Regel mehr Druck im Studium, da man die Prüfungen beim ersten Mal schaffen muss.

Mfg