In den Hof gefahren ohne Führerschein und Nachbar hat mich gefilmt

18 Antworten

die frage ist- hat das auto auf öffentlich zugänglichem grund gestanden als du losgefahren bist. dann wäre es fahren ohne fahrerlaubnis.

hat das auto schon in der einfahrt auf privatem grund gestanden kann er dich anzeigen wie er will- auf privatgrund darf ich ohne führerschein auch n panzer fahren wenn ich da bock auf hab.

davon abgesehen- wenn es nur die drei meter waren lass ihn dich doch anzeigen- auf dem video musst du einwandfrei zu erkennen sein, und solange du das video nicht gesehen hast würde ich da gar nicht zu aussagen. sollte es wirklich zu einem verfahren kommen ( kann auch sein dass wegen geringfügigkeit vor verhandlung eingestellt wird ) muss man dir und einem hinzuzuziehenden anwalt das video VOR der verhandlung zigen- wenn es unscharf ist hast du trotzdem gute chancen da raus zu kommen .

wenn er dich gar nicht anzeigt ist ja alles gut.

sollte er dich öfter filmen ohne dass du damit einverstanden bist geh du selbst zur polizei- das darf er nämlich ohne dein einverständnis auch nicht.

und nun- mal ganz ab von polizei und anwälten und zeug:

eine zaunlatte in den nacken bei nacht und nebel hat schon so manches nachbarschaftsverhältnis enorm gebssert ;-))))

Dich filmen? Ja.

Den Film weitergeben? Nein.

Und jetzt Schritt für Schritt:

  • Dein Nachbar filmt Dich, wie Du im Hof ohne FS Auto fährst.
  • Damit rennt er zur Polizei und zeigt Dich an.
  • Die Polizei nimmt die Anzeige auf und gibt sie an die Staatsanwaltschaft weiter
  • Ein Staatsanwalt schaut sich das Video an. Was dann passiert, ist Ermessenssache des Staatsanwalts:

Möglichkeit 1 (sehr wahrscheinlich): Auf Grund "mangelnden öffentlichen Interesses" wird das Verfahren eingestellt (Fahrt war nur auf Privatgrundstück, keine Gefährdung Dritter usw.). Ende des Verfahrens.

Möglichkeit 2 (eher unwahrscheinlich): Er eröffnet ein Verfahren - wenn Du nicht weiter aktenkundig bist, gibt das max. eine richterliche Ermahnung ("Tu das nicht wieder"). Ende des Verfahrens.

  • Falls Möglichkeit 2 tatsächlich eintreten sollte, nimmst Du im Gegenzug einen Anwalt und verklagst deinen Nachbarn wg. Verstoß gg. §22 KUrhG inkl. Unterlassung und Vernichtung.

Kevin199400 
Beitragsersteller
 17.08.2012, 22:46

ich bin noch nie bei der Polizei aufgefallen

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er muss es ja nich der polizei geben, sprich ihn drauf an, das wäre vlt wichtig

Wenn es Privatgelände ist, kann er Dir nichts. Du bist ja nicht durch die Stadt gefahren.

Lass dich nicht provozieren von so einem. Der ist nur auf Ärger aus. Das es sich mit großer wahrscheinlichkeit um Privatgelände handelt passiert nix.

Sollte der gute regelmäßig filmen, und zwar in euren Hof, dann müsste man überlegen, ob er das darf.