Immobilienrecht?

4 Antworten

Von Experte Agamemnon712 bestätigt

Ja, grundsätzlich ist es möglich, deine Wohnung an deine Mutter zu vermieten. Es gibt jedoch rechtliche Aspekte zu beachten, wie lokale Mietgesetze und mögliche steuerliche Auswirkungen. Es ist ratsam, die Regelungen in deiner Region zu prüfen und gegebenenfalls einen Steuerberater zu konsultieren. Ein schriftlicher Mietvertrag ist ebenfalls empfehlenswert, um die Rechte und Pflichten beider Parteien zu klären

Steruervorteile hast du nur insoweit, als du die (ggfs. negativen) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklären musst. Sofern die Miete wenigstens 66% der ortsüblichen Miete beträgt, ist der Abzug von Werbungskosten unbegrenzt möglich, § 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__21.html

Natürlich kannst Du an die Mutter vermieten.

Vor dem Aufsetzen des Mietvertrages ggf. einen Steuerberater bzw. Fachanwalt für Mietrecht konsultieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

warum sollte das nicht gehen, wir haben auch eine Wohnung an unseren Sohn vermietet