Haus Stockwerk vermieten trotz anderer Teilung?
Hallo, ich habe ein Haus mit zwei Wohneinheiten und 3 Stockwerken. EG 1+2 sind Wohnung 1 und das DG Wohnung 2. Das ist notariell so eingetragen und auch Stromkreis usw sind so geteilt.
Ich habe evtl. vor, das EG2 und das DG zu beziehen, weil das besser zu uns passt und viele Vorteile mit sich bringt. Das EG würde ich dann gerne vermieten. Küche und alles ist hier vorhanden. Mal abgesehen von der Tatsache, dass noch ne Türe gesetzt und was am Stromzähler gemacht werden muss: ist eine Vermietung hiervon überhaupt abhängig? Oder kann ich fröhlich die Zimmer/Stockwerke meines Hauses vermieten wie ich möchte, obwohl die eigentliche Teilung der Wohnungen andere Stockwerke zusammenfassen.
Danke schonmal
2 Antworten
Es geht hier ja ni hat um Vermietung sondern um Eigennutzung. Da musst du dir ja mehr anrechnen lassen vom Finanzamt.
Um die Sache zum Abschluss zu bringen: Es handelt sich zukünftig um vermieteten Wohnraum innerhalb des selbst genutzten Wohnraums. Steuerliche Abschreibungen bleiben genau so vorteilhaft bestehen, wie eben der prozentuale Anteil der vermieteten Wohnfläche. Selbst eine pauschale Warmmiete wäre möglich, wobei ich diese kleine Änderung im Stromverteiler noch machen lassen werde. Es stellt also überhaupt kein Problem dar, in dieser Konstellation zu vermieten. Aber danke für die Antworten
du beantwortest dir die frage doch selbst.
es ist notariell anders eingetragen und auch der stromzähler ist anders aufgeteilt.
die von dir geplante aufteilung ist so nicht möglich. wenn das geändert wird, dann notariell - und dann muss eine begutachtung erfolgen. wird wohl teuer.
Sorry, aber habe jetzt herausgefunden, dass diese Antwort absolut nicht richtig ist
Hallo, glaube ich muss nochmal anders anfangen. Das Eg1 +2 bewohne ich schon lange selber, Abschreibung usw von der Vermietung sind aufgrund des nur vermieteten DG nur ca 33% von allem. Dass man Stromzähler usw ändern muss, ist mir ganz klar. Wenn ich jetzt im Haus ins DG wechseln möchte, wird der abschreibbare Teil sogar größer, da das EG eine deutlich größere Wohnfläche hat, welche dann vermietet wird.
Man kann ja auch wie man möchte, einzelne Zimmer seines Hauses oder Wohnung vermieten. Deshalb frage ich mich, ob die Teilung hierbei überhaupt eine Rolle spielt. Meines Erachtens ist das doch nur bei einem Verkauf einer einzelnen Wohnung in diesem Haus von Bedeutung oder nicht? Was ist, wenn ich das EG einfach als Räumlichkeit mit Aufzählung der Zimmer vermiete? Abrechnung ist dann sowieso mit Wasserusw nochmal ein eigenes Thema. Heizung ist easy, aber Wasser und Strom müsste ich auf jeden Fall nochmal zwei Geeichte Zwischenzähler montieren