Immobilienkauf: Parkplatz im Aufteilungsplan, aber nicht im Grundbuch?
Hallo Zusammen,
vor dem Wohnungskauf ist festgestellt, dass der Parkplatz im Aufteilungsplan zur Wohnung gehört, allerdigs nicht im Grundbuch eingetragen. Im Teilungserklärung wurde auch nicht bemerkt, dass der Parkplatz Sondereigentum ist.
Ich möchte auch den Anwalt fragen, was das genau heisst, schreibe aber auch hier, ob ihr sowas auch gesehen habt.
Lieben Dank
Marie
3 Antworten
Ein Parkplatz kann kein sonder/Teileigetum sein. Aber man kann ein sondernutzungsrecht an diesem Teil des Gemeinschaftlichen Eigentums haben. Das ist so also schon in Ordnung
Nicht lt. meinem Kommentar zum WEG von Dr. jur. Oliver Elzer- Haufe Verlag (ISBN 978-3-648-12363-8)
Und das habe ich anderswo auch schon gelesen, da habe ich aber gerade keine Quellenangabe parat. Hast du für deine Auffassung eine Quelle?
Habe ich gerade nicht, aber ein Anwalt hat mich vor einem Jahr informiert, dass sich das geändert hat und die Parkplätze auch dir gehören können und du kannst sie auch, wie du willst, separat verkaufen. Deshalb ist mir wichtig zu wissen, ob der Parkplatz wirklich zur Wohnung gehört.
Die gehören aber nur dann Dir, wenn das so im Grundbuch steht, steht aber nunmal nicht.
Nicht nur Haufe sagt, wem gehört das Grundstück, dem ET, oder Erbpacht oder der WEG, nur dem kann dann die Garage gehören.
Danke. Im Aufteilungsplan ist aber gekennzeichnet, dass der Platz zur konkreten Wohnung gehört. Deshalb sollte diesel Info, meiner Meinung nach, auch im Grundbuch sein. Sonnst ist das für mich nur vereirrend, ob ich auch den Parkplatz kaufe oder nicht.... Was ich weiss, können die Parkplätze heutzutage auch separat verkauft werden.
Wenn in der Teilungserklärung eindeutig steht, das zu deinem Teileigentum das gekennzeichnete Sondernutzungsrecht an einem PKW Stellplatz gehört ist das m.e. eindeutig und sicher.
Nein, wie bereits geschrieben, ist diese Info nicht in der Teilungserklärung zu finden. Deshalb frage ich lieber einen Anwalt was sie mir genau verkaufen wollen.
Ich lese, auch bei Haufe,
dass Stellplätze bei WEG immer gemeinschaftliches Eigentum sind, denn der WEG gehört das Grundstück.
Der Parkplatz kann auch Sondereigentum sein und kann auch separat verkauft werden