Imbiss auf eigenem Grundstück?
Hallo. Ich habe ein Imbiss gekauft leider bin ein anfänger und da ich 2 grosse parkplätze habe wollte ich mein Imbiss genau dahin aufmachen und zwar für Samstag und Sonntag. Und dort lassen weil ich möchte nicht woanders gehen und da wurde mir gesagt ich brauche eine Baugenehmigung die natürlich abgesagt wurde.weil ich habe keine parkplätze,muss ich parkplätze haben um ein Imbiss an mein Grundstück zu eröffnen? Oder muss ich das als reisegewerbe anmelden und dann darf ich auf meinem Grundstück Samstag und Sonntag stehen?
5 Antworten
Ich habe ein Imbiss gekauft leider
stimmt
da wurde mir gesagt ich brauche eine Baugenehmigung
Quatsch. Für einen Imbisswagen braucht man keine Baugenehmigung. Du benötigst eine Kfz-Zulassung, um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.
weil ich habe keine parkplätze, muss ich parkplätze haben um ein Imbiss an mein Grundstück zu eröffnen
Irgendwo müssen die Kunden und Du selbst ja parken.
Was brauchst Du sonst noch:
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
- Gewerbeschein für Gastronomen
- Antrag auf Bewirtung im Freien
- Reisegewerbekarte
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- polizeiliches Führungszeugnis
- immissionsschutzrechtliche Genehmigung,
- Gesundheitszeugnis für Dich und Deine Angestellten
Ohne Genehmigung geht in Deutschland nun einmal gar nichts.
Ob Du eine Baugenehmigung benötigst oder nicht, das hängt in erster Linie davon ab, ob es sich um ein Fahrzeug handelt oder um ein Bauwerk. Wenn der Anhänger fahrbereit ist und regelmäßig bewegt wird, dann ist es ein Fahrzeug und kein Bauwerk. Bewegt es sich nicht (regelmäßig), ist es ein Bauwerk und benötigt eine Baugenehmigung.
Davon einmal abgesehen kannst Du aber auch nicht "einfach so" einen Imbiss eröffnen. Auch nicht auf Deinem eigenen Grundstück.
Hierfür benötigst Du u.a. eine Gewerbeanmeldung, eine Gaststättenkonzession, einn Gesundheitszeugnis und den Nachweis einer Lebensmittelhygieneschulung, den Nachweis einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz,
Für den Betrieb eines mobilen Imbisswagens benötigst Du zusätzlich eine Reisegewerbekarte sowie eine Sondernutzungsgenehmigung für den Betrieb auf öffentlichen Flächen. Bei privaten Flächen stellt sich dann die Frage, ob eine gewerbliche Tätigkeit dort überhaupt erlaubt ist. Außerdem benötigst Du u.a. eine Genehmigung auf Bewirtung im Freien.
Also alles nicht so einfach...
Wenn das deine eigenen Parkplätze auf deinem Grundstück sind darfst du den Imbisswagen dort betreiben, wenn die nötigen Genehmigungen vorliegen.
Du brauchst, die Gewerbeanmeldung, Reisegewerbekarte, Formular zur steuerlichen Erfassung, Genehmigung im Sinne des ImImmissionsgesets, Gesundheitliche Dokumente, Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, Erlaubnis für den Verkaufsstandort und Versicherungen für das Imbissgewerbe.
Du läßt dich am besten von der IHK in deiner Umgebung beraten. Dort bekommst du alle notwendigen Informationen, die du brauchen wirst.
Mach ganz dringend einen Existenzgründerkurs bei einer dazu passenden Kammer, sonst wirst du ganz viel falsch machen und du gehst schlimmstenfalls schnell in den Knast!
Bei der Steuer auch wg. folgendem aufpassen: https://www.youtube.com/watch?v=niVNuoYZsjs
notting
Dann habe ich falsch gemacht und anstatt als festplatz hätte ich als reisegewerbe anmelden sollen?