Illegales Motorrad Licht strafe?

3 Antworten

Also, was es für Strafen gibt, kann ich Dir nicht sagen. Aber JEDE Veränderung am Licht ist strafbar, sofern diese Veränderung nicht einer Zulassung unterliegt.

Es gibt nämlich für sehr viele Fahrzeuge eine erlaubte, gute Alternative.

Und, nochmal zu Verbot, WIE schnell das geht. Man darf nichteinmal verblindete Scheinwerfer polieren.


Basti287 
Beitragsersteller
 05.11.2020, 16:51

ja das ist mir klar, jedoch bin ich mir nicht sicher ob sie polizei es bei einer möglichen Kontrolle überhaupt merkt und das Licht auseinander nimmt.

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matrix791  05.11.2020, 17:01
@Basti287

weißt du wieso diese Lampen keine-Zeichen haben ? weil sie wohl nicht durch die Prüfung gekommen sind. Bei solchen Lampen ist die Lichtstreuung so groß, das sie den Gegenverkehr blenden. Da du ja dein Licht immer an haben musst, ist es für die Grünen sehr gut am Tag und in der Nacht zu erkennen wenn du sie Blendest. Da kannst du dir dann sicher sein,das sie dein Mopet ganz genau Prüfen und ohne Betriebserlaubnis, fährst du dann auch keinen Meter mehr.

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Kabelwurm  05.11.2020, 17:21
@matrix791

Es muss nichtmal sein, dass die Lampen bei einer Prüfung durchgefallen sind. Aber so eine Zulassung (Serienzulassung) kostet viel Geld. Ohne Prüfung sind sie dann in Deutschland nicht zulässig und deren Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr wird genauso behandelt, als hätten sie die Zulassungsprüfung nicht bestanden.

Dieser Nachsatz ist mir sehr wichtig, weil es viele sehr gute Lampen gibt, die grundsätzlich zugelassen werden könnten, aber das hat sich der Hersteller gespart, um die Lampen billiger zu verkaufen. In einigen Ländern sind sie dann einfach zugelassen, weil solche Lampen keiner besonderen Zulassungspflicht unterliegen. In Deutland werden sie mit dem Hinweis verkauft, dass sie im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig sind.

Ein Freund von mir ist mit Bi-Xenon am Roller zum TÜV gefahren. Der hat über das Licht gestaunt, der Hinweis, dass es die Philips XY sind, hat der TÜV geglaubt ;-)

Eigentlich blöd, man sieht es schon beim Einschalten und bei Umschalten von Fern auf Abblend und umgekehrt.

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Ist zwar schon länger her deine Frage aber hier meine Antwort zu den Folgen: bin lange selber mit einem nicht eingetragenen LED Scheinwerfer gefahren und der war fürs Gelände also kein Lichtkegel und 1500 Lumen. Habe mich damals informiert was auf mich zukommen kann und das was ich gefunden hatte war im schlimmsten Fall 70€ und 1 Punkt plus das die Betriebserlaubnis erlischt also du inherhalb von 2 Wochen alles zurück bauen musst. Wenn eine Gefährdung entstanden ist, sprich Blendung Gegenverkehr oder ähnliches, nochmal 20€ oben drauf. Aber das eigentlich wichtige was du wissen solltest ist, wenn du einen Unfall baust kann sich die Versicherung vielleicht rausreden zu zahlen, da du ja jemanden geblendet hast und dadurch der Unfall entstanden ist. Das heißt wenn's blöd kommt sitzt du auf na ganzem Menge Geld nach einem Unfall. Jedoch muss die Versicherung beweisen das du jemanden damit hättest blenden können.

Hoffe konnte dir helfen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es ist nicht zu deiner Sicherheit wen du jeden der dir entgegenkommst blendest damit bist du eine extreme Gefahre im Straßenverkehr!

Das günstige wäre das dein schein einkassierte wird dein Motorrad auch einkassiert wird und du nie wider ein Führerschein machen darfst und dazu noch einen sehr hohe Geldstrafe!

Die polizei muss da nichts auseinander nehmen die schaut einfach nur wie stark dein licht ist und wen sie merken das es zu stark war wirst du eben zum fussgänger!

Wechsel den Händler den wen der was taugt würde er dir davon abraten!


Basti287 
Beitragsersteller
 05.11.2020, 17:01

Habe ja auch vor mein Licht richtig einzustellen. Bei manchen Motorrädern ist dies ja auch erlaubt. aber Dankeschön

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herakles3000  05.11.2020, 17:06
@Basti287

De noch muss jede Veränderung vom TÜV erlaubt und eingetragen sonst kann das oben beschrieben immer passieren! Den sonst erlischt die Betriebserlaubnis!

Ich hatte zb ein Motorrad das nicht geturnt war und es hatte nur eine nicht Originale schraube und damit ist es bis 33 kmh gefahren aber da das kein tunnig war haben ich kein Ärger mit der Polizei bekommen trotz konttolle!

Aber dennoch hat mal einer gedroht er wusste nur nicht das das orginlteil nicht mehr zu bekommen war!

Aber achtung es gibt auch welche die halogenlichter habben zusätlich und damit andere blenden und das kann dan teuer werden!

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